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Wie steht es um die Pension der Beamten?

BeamtInnen zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Ihre Pension wird wie ihre Besoldung während des Arbeitslebens aus den öffentlichen Haushalten gezahlt. Nach Ansicht der Gewerkschaften müsste ein neue Rentensystem alle einbeziehen.

Obwohl es sich bei Rente und Versorgung rechtlich und finanziell um zwei getrennte Systeme handelt, gibt es politisch enge Wechselwirkungen. Einschnitte in der Rente wurden meist "wirkungsgleich" in die Beamtenversorgung übertragen, z.B. die Absenkung des Höchstversorgungssatzes um vier Prozent analog der Absenkung des Rentenniveaus durch den "Riester-Faktor" oder die schrittweise Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre.

Auch an den Stammtischen sind beide Themen eng verwoben: Heißt es dort doch gerne "die sollten erst mal die Politiker und die Beamten rannehmen, bevor es wieder uns an den Kragen geht". Da hilft es auch nichts, wenn Beamtinnen und Beamte entgegnen, dass man ihnen bei ihrer Verbeamtung mehr versprochen hatte, als sie heute bekommen. Auch nicht, dass man ihnen mit der Jahressonderzahlung mal eben ein Dreizehntel der Jahrespension wegstrich oder dass jeder zweite Rentner zusätzlich eine Betriebsrente erhält. Auch im DGB und in den Gewerkschaften finden solche Diskussionen statt. Allerdings zeigt sich, wenn man sich ernsthaft mit dem Thema befasst, dass (wie meistens) die einfachen Antworten nicht weiterhelfen.

Systemfrage

Würde man heute am grünen Tisch ein neues Rentensystem erfinden, sähe dieses sicher anders aus. Es würde – zumindest nach dem Willen der Gewerkschaften – alle arbeitenden Menschen einbeziehen. Das System der Beamtenversorgung existierte aber in ähnlicher Form wie heute schon bei Einführung der Bismarck’schen Arbeiter-Rentenversicherung im ausgehenden 19. Jahrhundert. Ähnlich wie bei anderen Sondersystemen (für Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten usw.) wäre daher ein Abwickeln eines bestehenden Systems rechtlich und wirtschaftlich sehr schwierig. Bei den Beamtinnen und Beamten kommt hinzu, dass die Doppelbelastung für die Eingliederung in die Rentenversicherung (Beiträge für Aktive plus Versorgung für Ehemalige) aus Steuermitteln zu stemmen wäre, was die politischen Widerstände nochmals verstärken dürfte.

Deshalb hat der DGB beschlossen, sich auf das Machbare zu konzentrieren und fordert, "in einem ersten Schritt" alle Erwerbstätigen, die ohne anderweitige Absicherung sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Ein vernünftiger Weg. Alles andere wäre ein Streit über "ungelegte Eier", der niemanden weiterbringt.