In den Bundesländern scheint die Ablehnungsfront gegen „A13 für alle“ zu bröckeln: Nordrhein-Westfalen kündigte jüngst an, künftig alle Lehrkräfte mit einem Master-Abschluss unabhängig von der Schulform nach A13 beziehungsweise E13 zu bezahlen – wenn auch noch nicht im Haushaltsjahr 2018. Im Frühsommer 2017 löste der rot-rot-grüne Senat in Berlin die Zusage, Lehrkräfte einheitlich in die Besoldungsgruppe A13 beziehungsweise E13 einzustufen, mit einem novellierten Besoldungsgesetz ein.
In Brandenburg stiegen zum 1. August alle Lehrkräfte der Sekundarstufe I an Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien von A12 nach A13 auf. In Thüringen sollen Lehrkräfte der dortigen Regelschulen ab 2018 50 Prozent der Differenz zwischen A12 und A13 als Zulage erhalten. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bereits 2014 alle Lehrkräfte der Sekundarstufe I an Regional- und Gesamtschulen sowie Gymnasien von A12 auf A13 hochgestuft.
Lehrkräfte an Grundschulen bleiben in den genannten Fällen außer in Berlin und künftig in NRW jedoch bisher ausgeklammert. Und auch in Berlin kommt die Regelung vorerst lediglich Lehrkräften zugute, die nach der 2014 reformierten Studienordnung ausgebildet sind und neu an Grundschulen anfangen.
Winfried Dolderer hat sich für die Novemberausgabe der „E&W“ in den Ländern umgehört und den aktuellen Stand ausführlich zusammengefasst.