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Wichtige Gerichtsentscheidungen zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst

Gute Nachrichten für Lehrkräfte, die aus dem BAT in den TV-L übergeleitet wurden. In der Auseinandersetzungen um die Strukturausgleiche hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg nun den Anspruch auf Zahlung eines Strukturausgleiches für weitere Beschäftigtengruppen anerkannt. Ganz neu ist eine Entscheidung zur Frage der Bewährungsaufstiege für Lehrkräfte, die unter die Lehrerrichtlinien fallen. Diese - so das noch nicht rechtskräftige Urteil eines Arbeitsgerichts in Rheinland-Pfalz - haben trotz Streichung der Bewährungsaufstiege durch ihren Arbeitsvertrag und den Bezug zu den Lehrerrichtlinien den Anspruch auf Höhergruppierung behalten.

Ausführliche Informationen zu den Urteilen finden Sie in den Tarifinfos.