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W2-Besoldung: Widerspruch einlegen

Am 14. Februar hat das Bundesverfassungsgericht die W2 Besoldung von Professorinnen und Professoren in Hessen für verfassungswidrig erklärt.

Zu den politischen Folgen dieses Urteils finden Sie in der April-Ausgabe der E&W, der Zeitschrift der GEW, Berichte und Analysen. Für betroffene GEW-Mitglieder hat die Bundesrechtsschutzstelle der GEW außerdem aktuelle Information herausgegeben, die Sie nachfolgend lesen können. Die Information der Bundesrechtsschutzstelle ist außerdem im Internet abzurufen. Dort finden Sie auch den von der Bundesrechtsschutzstelle bereitgestellten Musterwiderspruch sowie die Adressen der Rechtsschutzstellen der GEW-Landesverbände, die betroffene GEW-Mitglieder gerne beraten.

Die Bildungsgewerkschaft GEW hat sich übrigens bereits bei ihrem letzten Gewerkschaftstag 2009 in Nürnberg im Rahmen des Beschlusses über "Forderungen und Verfahrensgrundsätze der künftigen Beamtenpolitik der GEW und des DGB" kritisch mit der W-Besoldung auseinandergesetzt. Die GEW fordert "für Professorinnen und Professoren an Universitäten und Fachhochschulen (...) ein einheitliches Amt auf dem Niveau von W3". Für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren wird die Besoldungsgruppe W2 gefordert. Für "Professorinnen und Professoren, die im System der W-Besoldung nur mit Leistungsbestandteilen das Niveau der ehemaligen C-Besoldung erreichen können", fordert die GEW eine "deutliche Erhöhung der Grundgehälter". Grundsätzlich kritisiert die GEW, dass das Beamtenrecht nach wie vor einseitig vom öffentlichen Arbeitgeber festgelegt wird und fordert "die gesetzliche Verankerung einer dem Tarifvertragsgesetz entsprechenden Beteiligungsautonomie".