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Vorstand blockiert Übernahme des Tarifergebnisses

Im März 2012 einigten sich die Gewerkschaften mit Bund und Kommunen auf eine Tariferhöhung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Da der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes vom Goethe-Institut im Öffentliche-Mittel-Bereich direkt Anwendung findet, gilt die Tariferhöhung hier unmittelbar. Nicht jedoch im Eigenmittel-Bereich.

Für den Eigenmittelbereich (EMB) müssen alle Änderungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Bunds und der Kommunen (TVöD) durch Anpassung des Übernahme-Tarifvertrags umgesetzt werden. Das gilt auch für jede Tariferhöhung. Die GEW hat daher im Mai 2012 dem Vorstand einen Vorschlag zur Änderung des Übernahme-TV gemacht, der das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich für den EMB umsetzt.

Der Vorstand hat sich daraufhin zwar grundsätzlich zur Übernahme bereit erklärt, möchte diese aber mit einigen „Klarstellungen“ in Bezug auf die Zusammenhangstätigkeiten für Lehrkräfte koppeln. Bei den vermeintlichen „Klarstellungen“ handelt es sich jedoch um grundsätzliche Änderungen der Anlage zum Übernahme-TV, die eine deutliche Ausweitung der Zusammenhangstätigkeiten bedeuten würden. Besonders problematisch ist der mehrfache Verweis auf die „jeweils gültigen Richtlinien“ des Goethe-Instituts. Diese können vom Arbeitgeber jederzeit einseitig verändert werden. Dies würde zwar ein Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte auslösen, was aber die gewerkschaftliche Verhandlungsmacht nicht ersetzen kann.

Zur Zeit gibt es innerhalb des Goethe-Instituts eine lebhafte Debatte über den Einsatz digitaler Medien und die daraus resultierende Mehrarbeit. Diese Frage spielt auch in den Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung zu „Moodle“ eine Rolle. Weil es dazu in vielen Bereichen noch an Erfahrungswerten mangelt, plant der Gesamtbetriebsrat eine empirische Untersuchung. Die GEW hat daher vorgeschlagen, die Ergebnisse abzuwarten, bevor man über tarifliche Regelungen verhandelt. Dies könne im Zusammenhang mit einer ohnehin geplanten grundsätzlichen Überarbeitung des Übernahmetarifvertrags 2014 angegangen werden. Dies hat der Vorstand jedoch ebenfalls abgelehnt. Daraufhin hat die Tarifkommission der GEW am 30. Juni die Änderungswünsche des Arbeitgebers einstimmig zurückgewiesen und den Vorstand abermals zur zügigen Übernahme des Tarifergebnisses ohne wenn und aber aufgefordert. Die Übernahme des Tarifergebnisses diene dem gemeinsamen Ziel, einheitliche Entlohnungssätze im Goethe-Institut herbeizuführen. Es sei daher ein lange gepflegter Konsens zwischen GEW und Goethe-Institut, sie nicht mit anderen Forderungen zu koppeln.

Dagegen hat der Vorstand behauptet, dass im Zusammenhang mit den Übernahmetarifverträgen immer wieder auch weitergehende Regelungen besprochen worden seien. Dies ist jedoch nur dann geschehen, wenn sich die entsprechenden Regelungen im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes verändert haben und dadurch Anpassungsbedarf für das Goethe-Institut entstanden ist. Die Auseinandersetzung um die Pflichtstundenerhöhungen und weitere einschneidende Veränderungen im Jahr 2009 stellt insofern tatsächlich ein Novum dar. Wenn der Vorstand an dieser Praxis anknüpft, ist eine nachhaltige Störung des Betriebsklimas zu befürchten.

Auch den zwischenzeitlichen Vorschlag des Arbeitgebers, das Tarifergebnis vorerst nur teilweise, ohne die Erhöhungsschritte im Jahr 2013, zu übernehmen hat die GEW abgelehnt, weil das dem Ziel einheitlicher Entlohnungsgrundsätze zwischen EMB und ÖMB widerspräche. Gleichwohl hatte die Tarifkommission signalisiert, für ein Gespräch zur Verfügung zu stehen. Dieses Gespräch findet voraussichtlich im Oktober statt.