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Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Viel Bürokratie, wenig Teilhabe

Faire Chancen auch für arme Kinder: Das verspricht die Bundesregierung mit der Reform des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT). Verbände und GEW kritisieren, dass die Angebote kaum Wirkung entfalteten.

Obwohl Kinder aus bedürftigen Familien eine jährliche Pauschale für Schulmaterial erhalten, reicht das Geld oft nicht aus. (Foto: mauritius images/SZ Photo Creative/Florian Peljak)

In der Schublade von Klara Müller (Name geändert) lagert stets ein halbes Dutzend Hefte, Lineale und Radiergummis auf Vorrat. Wenn es in der Familie eines Schülers gerade eng ist, bringt die Sonderpädagogin, die an der Astrid-Lindgren-Schule im schleswig-holsteinischen Mölln unterrichtet, das Schulmaterial von zu Hause mit. Mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler lebt in Familien mit Hartz-IV-Bezug. „Bei einigen fehlt das Geld für jede Extra-Ausgabe“, berichtet Müller. Auch die Unterrichtslektüre zahle sie schon mal aus eigener Tasche. Eine „Selbstverständlichkeit“, sagt die Pädagogin, denn sie möchte „alle Kinder mitnehmen“.

Laut Paritätischem Gesamtverband wächst mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut auf. Kinderarmut fange dabei nicht erst an, wenn das Nötigste an Kleidung, Essen oder Wohnraum fehle. Sondern bereits dann, „wenn sie aus finanziellen Gründen nicht mehr mitmachen können – beim Sport, bei Schulveranstaltungen, bei Festen“, so der Paritätische. Für Bernd Schauer, Geschäftsführer des GEW-Landesverbandes Schleswig-Holstein, ist es ein Skandal, dass der Staat zu wenig unternimmt, um diesen Heranwachsenden ein gleichberechtigtes Lernen zu ermöglichen.

Und: Die Verantwortung dürfe „nicht auf den Schultern der Kolleginnen und Kollegen in Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen abgeladen werden“, so Schauer. Obwohl Kinder aus bedürftigen Familien eine jährliche Pauschale für Schulmaterial von aktuell 150 Euro aus dem BuT erhalten, reiche das Geld für Materialien wie Taschenrechner, Federtasche und Sportschuhe „vorne und hinten nicht“, berichtet Müller. Laut einer Studie aus Schleswig-Holstein liegen „allein die Ausgaben für die zur Teilnahme am Schulunterricht notwendige Grundausstattung mit durchschnittlich 400 Euro weit über den dafür vorgesehenen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.

Hilfe kommt nicht an

Dabei hat die Bundesregierung das Gesetzespaket im Jahr 2011 auf den Weg gebracht, um Kindern aus armen Familien faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und Bildung einzuräumen. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil kritisiert, dass die Ausgaben für Schulbildung und die Teilnahme an Sport-, Musik- oder kulturellen Aktivitäten nicht ausreichend in den Hartz-IV-Regelsätzen der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt seien. Da den Eltern nicht zugetraut wird, dass sie das Geld für ihre Kinder ausgeben, war eine Erhöhung der Regelsätze politisch nicht gewollt. Stattdessen wurden im BuT die bisherigen einmaligen Leistungen für Schulmaterial, Nachhilfe und Klassenfahrt zusammengefasst. Hinzu kamen Zuschüsse zu Schülerbeförderung, Schulessen sowie Leistungen für eintägige Ausflüge. Neu war außerdem die Teilhabeleistung, ein Beitrag von zehn Euro monatlich. Der sollte Kindern aus armen Familien ermöglichen, auf Ferienfreizeiten zu fahren, Fußball im Verein zu spielen oder ein Musikinstrument zu erlernen.

Verbände kritisieren, dass die Hilfen viel zu bürokratisch organisiert seien und bei den Bedürftigen nicht ankämen. Laut einer aktuellen Studie der Paritätischen Forschungsstelle wird nur jedem siebten Heranwachsenden aus einer antragsberechtigten Familie die Teilhabeleistung bewilligt. Das bedeutet: Rund 85 Prozent erhalten keine Zuschüsse für Sport-, Musik- oder kulturelle Aktivitäten. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, nennt das BuT ein „Zuschusspaket“: Meist reiche die Summe nicht einmal aus, um Musikunterricht oder Sportverein zu bezahlen.

„Nur ein Rechtsanspruch sorgt dafür, dass auch wirklich entsprechende Angebote vorgehalten werden.“ (Ulrich Schneider)

Einige Kritikpunkte scheinen beim Gesetzgeber angekommen zu sein. So wurden die Leistungen ab dem 1. August 2019 aufgestockt. Zudem haben die Kommunen nun die Möglichkeit, sowohl Antragsstellung als auch Gewährung zu entbürokratisieren. Im Kampf gegen Kinderarmut sind diese Reformen nach Ansicht des Paritätischen Gesamtverbands lediglich „Stückwerk“. „Noch immer sind Kinder aus armen Haushalten bei der Teilhabe außen vor“, so Schneider und fordert eine komplette Neuausrichtung. Der Verband empfiehlt, einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz einzuführen. Es müssten gute Angebote für alle Heranwachsenden geschaffen werden, so Schneider. Die bisherigen Teilhabeleistungen seien davon abhängig, dass es vor Ort überhaupt passende Angebote gibt. „Nur ein Rechtsanspruch sorgt dafür, dass auch wirklich entsprechende Angebote vorgehalten werden.“ Darüber hinaus fordern GEW und Verbände eine Kindergrundsicherung von rund 620 Euro, die mit steigendem Einkommen der Eltern abgeschmolzen wird. Nur auf diesem Wege könne man „Ausschluss und Stigmatisierung entgegentreten“, so Schauer von der GEW.

Die Reformen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sind im Rahmen des „Starke-Familien-Gesetzes“ im August 2019 in Kraft getreten. Damit wurden die Pauschale für Schulmaterialien von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr und der monatliche Teilhabe-Zuschuss von 10 auf 15 Euro angehoben. Das Mittagessen in Kita und Schule sowie der Schultransport sind nun kostenfrei. Nachhilfeunterricht wird gewährt, wenn die Schule den Bedarf bestätigt – und nicht erst bei Versetzungsgefahr. Seit August müssen die Leistungen nicht mehr einzeln beantragt werden. Wenn einmal der Harz-IV-, Wohngeld- oder Kinderzuschlag-Antrag gestellt wurde, können sie nun nach Vorlage des Nachweises, dass sie benötigt werden, abgerufen werden. Den Kommunen ist überlassen, ob sie die Leistungen als Geldzahlung überweisen oder weiterhin an Gutscheinen und der Zahlung an Leistungsanbieter festhalten. Schulen können ab sofort die Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten gesammelt beantragen.