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Vergabeverfahren vom Kopf auf die Füße stellen

Die Bundesregierung muss das Verfahren bei der Vergabe arbeitsmarktpolitischer Bildungsmaßnahmen grundlegend verändern. Das fordert die GEW gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA).

Beide Organisationen sind sich einig: Das bisherige Vergabeverfahren hat zu erheblichen Verlusten der Qualität der Bildungsangebote und der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten geführt.

Kaum ein Bereich im Bildungswesen unterliegt dem Preisdruck des Marktes so stark wie die öffentlich finanzierte Aus- und Weiterbildung. „Das ruinöse Ausschreibungsverfahren muss so schnell wie möglich beendet werden“, forderten BAG EJSA und GEW heute während ihrer gemeinsamen Tagung zur Vergabe öffentlich finanzierter Aus- und Weiterbildung von der Bundesregierung. Ein neues Vergaberecht - auf der Grundlage der im April 2014 verabschiedeten europäischen Vergaberichtlinie - müsse den hohen Qualitätsanforderungen des Bildungsbereichs gerecht werden.

Doris Beneke, Vorstandsprecherin der BAG EJSA und Sprecherin des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit fügte hinzu: „Für GEW und BAG EJSA ist es besonders wichtig, dass die Folgen des Vergabeverfahrens nicht auf dem Rücken der Teilnehmenden an den Bildungsmaßnahmen und der Fachkräfte ausgetragen werden.“ Auch sollte die aktuelle Lage nicht allein der Bundesagentur für Arbeit angelastet werden, findet Beneke. Denn das zugrunde liegende Recht passe nicht zur Situation der sozialen Dienstleistungen und müsse geändert werden.

Arbeitsmarktdienstleistungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung unterscheiden sich von den meisten anderen Gütern und Leistungen, die öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Vergabepraxis einkaufen, wie zum Beispiel Baumaßnahmen. Bei der Aus- und Weiterbildung handelt es sich um personale Dienstleistungen, die durch ein hohes Maß an Heterogenität und Individualität in Verbindung mit persönlichen Interaktionen geprägt sind. Qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung braucht gute rechtliche Rahmenbedingungen. Dazu gehören neben einer kostendeckenden Finanzierung von Bildungsmaßnahmen auch gesetzlich festzuschreibende Sozialkriterien.

So fordern GEW und BAG EJSA in ihrem anlässlich der Tagung verabschiedeten Eckpunktepapier die Vergabe an Tariftreuerichtlinien zu binden; nur tariftreue Träger dürften berücksichtigt werden. Entscheidungen über den Zuschlag dürften zudem nicht länger allein auf der Grundlage des Preises gefällt werden, heißt es in dem Papier weiter.

BAG EJSA und GEW fordern daher eine entschiedene Wende in der Vergabepraxis im Interesse der Beschäftigten, Lernenden und Träger. Es sei höchste Zeit, dass die Sozialpartner, Träger- und Bundesverbände die Chancen nutzen und mit den Verantwortlichen in Politik und Ministerien zu gemeinsam getragenen Verbesserungen kommen, stellten die beiden Organisationen fest.

In ihrem Anliegen werden sie von einem breiten Bündnis unterstützt. DGB, ver.di, GEW und Trägerorganisationen sowie BAG Arbeit, Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW), Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAG FW), Bundesverband der Träger beruflicher Bildung – Bildungsverband e.V. (BBB), Evangelischer Fachverband für Arbeit und Soziale Integration e.V. (EFAS) und Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit machen sich gemeinsam für eine neue Vergabepraxis stark.