Der Bereich der öffentlich finanzierten Aus- und Weiterbildung unterliegt seit Jahren einem enormen Kostendruck auf Grundlage einer preisorientierten Vergabepraxis der Bundesagentur für Arbeit (BA). Dieser Preiswettbewerb insbesondere in den Bereichen berufliche Bildung, Übergang Schule-Beruf und Beschäftigung/Qualifizierung stellte Einrichtungen vor die Wahl, Arbeitsbereiche aufzugeben oder auszugründen. Alle Weiterbildungseinrichtungen benötigen umgehend Alternativen zur aktuellen Vergabepraxis.
Die neue Gesetzgebung soll zum 18. April 2016 in Kraft treten. Der seit dem 6. Juni 2015 vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung soll im Herbst sowohl den Deutschen Bundestag als auch den Bundesrat passieren. Das Gesetz umfasst die Vergabe aller durch die öffentliche Hand in Auftrag gegebenen Dienstleistungen.
Forderung der Gewerkschaften
Aus gewerkschaftlicher Sicht geht es insbesondere um den Schutz der Marktteilnehmer vor Lohndumping und Unterlaufen arbeits- und sozialrechtlicher Standards. Die GEW setzt sich vor allem für die Reform bei der Vergabe der sozialen Dienstleistungen ein, um die jahrelangen Missstände der Beschäftigten im Bereich der BA- finanzierten Aus- und Weiterbildung zu überwinden. Ziel ist die Schaffung einer Grundlage für einen Branchentarifvertrag nach Tarifvertragsgesetz.