Inzwischen liegen die "Abschließenden Bemerkungen" des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vor. Der Ausschuss folgt in allen wesentlichen Fragen der kritischen Einschätzung der GEW und weitere Nichtregierungsorganisationen, mit denen die GEW in der Allianz für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zusammenarbeitet. Von einer "schallenden Ohrfeige" für die deutsche Bildungspolitik spricht daher die stellvertretende Vorsitzende der GEW, Marianne Demmer.
Von besonderer Bedeutung für die Hochschulen ist die deutliche Kritik des UN-Ausschusses an den Studiengebühren. Der Ausschuss fordert die Bundesrepublik Deutschland auf, "im nationalen Hochschulrahmengesetz eine Senkung der Studiengebühren herbeizuführen, und fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, bislang an die Länder abgetretene bildungspolitische Aufgaben vermehrt an den Bund zu übertragen". Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe c des UN-Sozialpakts verpflichtet die Unterzeichnerstaaten unmissverständlich, den Hochschulunterricht "auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich" zu machen.
Unverständlich ist vor diesem Hintergrund, dass sich die Bundesregierung gegenüber dem Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zufrieden mit der Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in Deutschland zeigte.
Vereinte Nationen rügen deutsche Bildungspolitik
Die Bundesrepublik Deutschland verletzt den von ihr ratifizierten Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt). Zu diesem Ergebnis ist die Bildungsgewerkschaft GEW in ihrem Alternativbericht zur Umsetzung des UN-Sozialpakts in Deutschland gekommen, den das Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands, Dr. Andreas Keller, im November 2010 dem für die Überwachung des Pakts zuständigen UN-Ausschuss in Genf vorgestellt hatte.