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Arbeitsrecht II

Verbindliche Elternzeitregelung für Drittmittelbeschäftigte Uni Frankfurt (Oder)

Der Personalrat für das wissenschaftliche Personal an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) hat eine konsequente Fortschreibung seiner 2015 mit dem Personalrätepreis in Gold ausgezeichneten Dienstvereinbarung erreicht.

Bei der Verlängerung von nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) befristeten Arbeitsverträgen aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit sind künftig Drittmittelbeschäftigte mit Beschäftigten auf Haushaltsstellen gleichgestellt.

In der Dienstvereinbarung zur Gestaltung von Arbeitsverträgen akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) heißt es nun: „Diejenigen akademischen Mitarbeitenden, für die eine Vertragsverlängerung aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit laut WissZeitVG § 2 Abs. 5 S. 3 nicht bereits automatisch gilt, erhalten aufgrund dieser Dienstvereinbarung eine analoge Vertragsverlängerung um die Zeiten, in denen Mutterschutz und Elternzeit in Anspruch genommen wurde.“

Mit dieser Selbstverpflichtung gleicht die Hochschule den Nachteil von Drittmittelbeschäftigten aus, die im Wissenschaftszeitvertragsgesetz vom Rechtsanspruch auf Vertragsverlängerung um Zeiten des Mutterschutzes und der Elternzeit ausgenommen sind. Die Bildungsgewerkschaft GEW hat dies allen Hochschulen und Forschungseinrichtungen bereits in ihrem Herrschinger Kodex „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ von 2012 empfohlen. 2015 hatte die GEW – in diesem Punkt am Ende vergeblich – in ihrem Gesetzentwurf eine entsprechende Änderung des WissZeitVG vorgeschlagen.

Die GEW beglückwünscht das Präsidium und den wissenschaftlichen Personalrat der Europa-Universität zu dieser wichtigen Vereinbarung. Wer die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Qualifizierung verbessern möchte, muss auch verlässliche Vertragsverlängerungen bei Mutterschutz und Elternzeit gewährleisten. Es ist zu wünschen, dass andere Hochschulen und Forschungseinrichtungen dem guten Beispiel aus Frankfurt (Oder) folgen.