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Verbesserung des Systems der Integrationskurse gefordert

Ein auf GEW-Initiative hin Anfang Februar 2015 verabschiedetes Positionspapier des DGB-Bundesvorstand setzt sich für eine Verbesserung des Systems der Integrationskurse ein. Die Forderungen werden im Überblick in der Februar-Ausgabe des GEW-Infoblatts Weiterbildung vorgestellt.

In seinem Positionspapier „System der Integrationskurse verbessern“ setzt sich der DGB dafür ein:

    den Anspruch auf Teilnahme auf Flüchtlinge im Asylverfahren und EU-Bürger zu erweitern,
    die Kursdauer flexibler zu gestalten, um das Sprachniveau zu erhöhen,
    die Kinderbetreuung während der Kurse zu gewährleisten,
    die Vergütung der Dozent/innen zu erhöhen und prekäre Beschäftigungsformen      

    abzubauen und die Trägervergütung zu erhöhen und zu stabilisieren.

Arbeitnehmerstatus für Kursleiterin im Zweiten Bildungsweg bestätigt – langfristig politische Lösung erforderlich

Zahlreiche Kollegen/innen sowie Vertreter/innen der GEW waren am 23.1.15 zur Revisionsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Hannover erschienen, in der es um die Statusfeststellung einer Kursleiterin aus Lüneburg ging. Das dortige Arbeitsgericht hatte der Kollegin, die seit 15 Jahren bei einer Volkshochschule (VHS) im früheren Bezirk Lüneburg Mathematik in Kursen zum Erwerb eines Schulabschlusses unterrichtet, im März 2014 den Arbeitnehmerstatus zugestanden, wogegen die VHS Einspruch einlegt hatte.

Die Richterin machte deutlich, keine wesentlichen Argumente gegen das Urteil zu erkennen. Dass die Lehrkraft durch Lehrpläne, Unterrichtsplanung und Konferenzen in den Betrieb VHS eingespannt ist, sah die Richterin als erwiesen an; dass dies alles nur ‚freie Vereinbarungen‘ seien, wie die VHS behauptet, überzeugte nicht.

Die Freude über dieses Urteil wird allerdings getrübt durch die Tatsache, dass die Klage einer anderen Kursleiterin, die im gleichen Bereich, aber mit deutlich weniger Stunden unterrichtet, vom Arbeitsgericht Lüneburg abgewiesen wurde. Dies veranlasst die VHS, eine Revision prüfen zu wollen, obwohl die Entscheidung des LAG Hannover durch Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus den 80er Jahren eigentlich als sicher gelten sollte.

Nach Ansicht der Bundesfachgruppe Erwachsenenbildung geht das zähe Ringen um den Arbeitnehmerstatus mit wechselseitigen Erfolgen und Niederlagen weiter, zu einer dauerhaften Lösung aber bedarf es eines Umdenkens – bei den Einrichtungen, wie auch bei den Geldgebern (Land, Kommune ...). Wenn Volkshochschulen Bildungsaufgaben übernehmen, die auf staatlichen Lehrplänen und Prüfungsverpflichtungen basieren und in denen Lehrkräfte hohe Anzahlen an Unterrichtsstunden pro Woche erteilen, dann ist das eine hauptamtliche Tätigkeit, die endlich auch als solche anerkannt werden muss. Dies gilt nicht nur für Schulabschlüsse, sondern beispielsweise auch für die Integrationskurse. Hier wird in sensiblen gesellschaftlichen Bereichen professionelle Bildungsarbeit geleistet und dafür verdienen die Lehrkräfte ein ordentliches Arbeitsverhältnis – und die Einrichtungen eine angemessene Finanzierung. Dafür sollten sich alle Betroffenen einsetzen – die GEW tut dies schon lange.

GEW-Rechtsschutz

Die GEW bietet ihren Mitgliedern Rechtsschutz in berufsbezogenen Angelegenheiten; dieser erstreckt sich damit auf sämtliche Fragen, die sich aus dem Arbeitsverhältnis selbst ergeben, z.B. der Frage der Entlohnung, der möglichen Eingruppierung, Kündigungs- oder auch Entfristungsklagen. Darüber hinaus wird Rechtsschutz auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung gestellt, hierunter fallen z.B. Auseinandersetzungen mit der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Gewährung, der Höhe oder des Zeitraumes von Arbeitslosengeld I sowie Arbeitslosengeld II, Auseinan-dersetzungen mit Krankenkassen über die Gewährung von allgemeinen Leistungen sowie Auseinandersetzungen mit der Rentenversicherung bezüglich der zu gewährenden Leistungen oder der Höhe der Beiträge. Erste Anlaufstelle in Fragen des Rechtsschutzes sind dabei die von der GEW unterhaltenen 16 Landesrechtsstellen der Landesverbände sowie die Bundesrechtsstelle. Die Bundesrechtsstelle ist für die sogenannten bundesunmittelbaren Mitglieder zuständig, das sind Mitglieder, die entweder im Ausland als Auslandlehrer tätig sind sowie Beschäftigte des Goethe-Institutes, da dieses auch international tätig ist. Für die diesem Personenkreis nicht unterfallenden Mitglieder sind die Landesrechtsstellen des jeweiligen Landesverbands, in denen das Mitglied tätig ist, zuständig.

Die Landesrechtsschutzstellen sowie die Bundesrechtsstelle übernehmen dabei die Erstberatung der Mitglieder, eine mögliche Fallaufbereitung sowie die Prüfung möglicher Erfolgsaussichten. Sofern ein Rechtsstreit vor dem Arbeits- oder Sozialgericht notwendig werden sollte, stellt die GEW in unterschiedlichen Weisen Rechtsschutz zur Verfügung. Hierbei wird entweder die Rechtsvertretung durch Juristinnen und Juristen der Landesrechtsstellen selbst übernommen, in der Regel erfolgt allerdings eine Übertragung des Mandates an die Kolleginnen und Kollegen der DGB Rechtsschutz GmbH. In Ausnahmefällen erfolgt gegebenenfalls auch die Beauftragung eines externen Rechtsanwaltes. Nach einem Beschluss des Hauptvorstandes der GEW aus dem Jahr 2007 soll allerdings in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheit ausschließlich die DGB Rechtsschutz GmbH beauftragt werden. Für die Bewilligung des Rechtsschutzes ist es unbedingt notwendig, zunächst einen Rechtsschutzantrag zu stellen und den streitgegenständlichen Sachverhalt kurz schriftlich darzulegen. Sofern Erfolgsaussichten für ein Verfahren bestehen, wird dann durch die Landesrechtsstellen bzw. die Bundesrechtsstelle Rechtsschutz entweder für die Durchführung eines Widerspruchverfahrens oder aber eines Klageverfahrens bewilligt. Zu beachten ist, dass die Rechtsschutzgenehmigung sich ausschließlich auf den jeweiligen Verfahrensabschnitt bezieht, sofern nach Abschluss eines Widerspruchsverfahrens ein Klageverfahren bzw. nach Abschluss eines Klageverfahrens ein Berufungsverfahren notwendig werden sollte, ist hierfür gesondert erneut Rechtsschutz zu beantragen. Aufgrund des bewilligten Rechtsschutzes werden sämtliche, in dem Verfahren entstehende Kosten durch die GEW übernommen, so dass ein solches Verfahren für das Mitglied kostenfrei ist.

Ebenfalls unterstützen die Landesrechtsstellen Kolleginnen und Kollegen, die beabsichtigen, in Betrieben, in denen ein Betriebsrat bislang nicht besteht, eine Betriebsratswahl durchzuführen. Letztlich unterstützen die Kolleginnen und Kollegen der jeweiligen Rechtsstellen auch die Mitglieder, die sich an Arbeitskampfmaßnahmen beteiligen. Der Rechtsschutz der GEW stellt damit eine umfassende Dienstleistung für alle Mitglieder in allen Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts dar. Sie erreichen die jeweils zuständigen Landesrechtsstellen unter den Landesverbänden, die Bundesrechtsstelle unter www.gew.de