Mit dem Inkrafttreten wird auch die abgesenkte Wochenarbeitszeit für ältere Beschäftigte wirksam. Der um 50,- Euro erhöhte Mindestlohn (Entgeltgruppe T1) tritt sogar schon zum 1. Februar in Kraft. Die neue fünfte Stufe (E) der Entgelttabelle wird vereinbarungsgemäß erst 2013 freigeschaltet. Beschäftigte, die gemäß ihrer Beschäftigungsdauer für einen Aufstieg in die Stufe E in Frage kommen, sollten jedoch frühzeitig die benötigten Fortbildungspunkte sammeln.
Einmalzahlung für GEW-Mitglieder jetzt beantragen!
Der 1. März ist auch der Stichtag für die Einmalzahlung für GEW-Mitglieder. Wer an diesem Stichtag Mitglied ist und die Zahlung bis zum 15. März beim Arbeitgeber beantragt, erhält mit dem Aprilgehalt 100,- Euro extra. Damit soll honoriert werden, dass Gewerkschaftsmitglieder mit ihren Beiträgen Tarifverhandlungen und Abschlüsse finanzieren, die letztlich allen Beschäftigten zugute kommen.
Warum muss ich die Einmalzahlung selbst beantragen?
Um die Einmalzahlung ausführen zu können, muss der Arbeitgeber natürlich wissen, wer Mitglied der GEW ist. Die GEW kann dem Arbeitgeber aber schon aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Liste ihrer Mitglieder überreichen. Außerdem soll es jedem selbst überlassen sein, ob er seine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft dem Arbeitgeber gegenüber kundtut.
Wie weise ich dem Arbeitgeber denn meine Mitgliedschaft nach?
Das geht am einfachsten, indem man eine Kopie des Mitgliedsausweises an die regionale Geschäftsstelle von FRÖBEL schickt. Die GEW-Mitgliedsausweise für 2011 wurden gerade mit der Februar-E&W verschickt. Neu Eingetretene wenden sich bitte an ihren Landesverband und bitten um ein Bestätigungsschreiben, aus dem hervorgeht, dass sie am 1. März 2011 Mitglied der GEW sind bzw. waren. Eine Kopie dieses Schreibens ist ebenfalls bis zum 15. März an die regionale Geschäftsstelle zu schicken. Die anstehende Einmalzahlung ist natürlich eine gute Gelegenheit, Kolleginnen und Kollegen für eine Mitgliedschaft in der GEW zu werben.
Adressliste der regionalen FRÖBEL-Geschäftsstellen
FRÖBEL Berlin gGmbH Geschäftsstelle | Alexanderstr. 9 | 10178 Berlin |
FRÖBEL Potsdam gGmbH Geschäftsstelle | Hebbelstraße 28 | 14469 Potsdam |
FRÖBEL Frankfurt (Oder) gGmbH Geschäftsstelle | Rosa-Luxemburg-Straße 24 | 15230 Frankfurt (Oder) |
FRÖBEL Lausitz gGmbH Geschäftsstelle Senftenberg | Stralsunder Straße 12 | 01968 Senftenberg |
FRÖBEL Lausitz gGmbH Geschäftsstelle Cottbus | Joliot-Curie-Straße 33 | 03050 Cottbus |
FRÖBEL Leipzig gGmbH Geschäftsstelle | Käthe-Kollwitz-Straße 7-9 | 04109 Leipzig |
FRÖBEL Köln gGmbH Geschäftsstelle | Gustav-Heinemann-Ufer 58 | 50968 Köln |
FRÖBEL Rhein-Ruhr gGmbH Geschäftsstelle | Gustav-Heinemann-Ufer 58 | 50968 Köln |
FRÖBEL Hamburg gGmbH Geschäftsstelle | Kurt-Schumacher-Allee 10 | 20097 Hamburg |
Kontaktdaten der Ansprechpartnerinnen in den GEW-Landesverbände Berlin, Brandenburg, Sachsen, NRW
GEW Sachsen | Christine Birkner | christine.birkner@gew-sachsen.de | 0341 4947470 |
GEW Berlin | Bärbel Jung | baerbel.jung@gew-berlin.de | 030 219993-40 |
GEW Köln | Hildegard Merten | info@gew-koeln.de | 0221 516267 |
GEW Brandenburg | Carmen Scheffler | scheffler@gew-brandenburg.de | 0331 2718443 |