Zum Inhalt springen

Urteil: Berliner Lehrkräfte dürfen streiken

Das Landesarbeitsgericht hat in seinem heutigen Urteil den Berliner Lehrkräften das Streikrecht für ihre Tarifforderungen zugesprochen. Ein entsprechender Antrag des Landes Berlins auf einstweilige Verfügung, mit dem Ziel den Streik abzusagen, wurde in allen Punkten abgewiesen. Der vorsitzende Richter erklärte das Land Berlin zum Verhandlungspartner für die Forderungen der GEW Berlin nach einer tariflichen Eingruppierungsregelung und nach alternsgerechten Arbeitsbedingungen. Damit dürfen morgen auch die zentralen Prüfungen bestreikt werden.

"Heute ist ein guter Tag für die Berliner Lehrkräfte. Das Urteil ist eine klare Niederlage für den Senat", erklärte im Anschluss an das Bekanntwerden des Urteils die Vorsitzende der GEW Berlin, Doreen Siebernik. Der Senat und insbesondere Finanzsenator Nußbaum könnten sich jetzt nicht mehr hinter der Tarifgemeinschaft der Länder verstecken, stellte Siebernik fest. "Das Land Berlin kann und muss jetzt mit uns in Verhandlungen treten für eine Entgeltordnung und altersgerechte Arbeitsbedingungen", forderte die Landesvorsitzende.

Erst heute hatte der Senat mit seinem Maßnahmenpaket "zur Steigerung der Attraktivität des LehrerInnenberufes" wieder Mehrarbeit für Lehrerinnen und Lehrer verkündet. "Das wird zusätzliche Unruhe in die Kollegien bringen. All das zeigt: Wir brauchen einen Tarifvertrag“, so Siebernik.

Morgen wird ganztägig gestreikt

Die angestellten Lehrkräfte in Berlin werden für den 23. April zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. An diesem Tag finden die schriftlichen Prüfungen zum mittleren Schulabschluss im Fach Englisch und zum Abitur im Leistungskurs Biologie statt. Grund für den Streik ist die Weigerung des Berliner Finanzsenators Ulrich Nußbaum, Gespräche mit der GEW Berlin zur Eingruppierung von angestellten Lehrkräften, über Regelungen zu Fragen der statusbedingten Unterschiede gegenüber verbeamteten Lehrkräften und zu altersgerechten Arbeitsbedingungen zu führen.