Arbeitsrecht
Urlaubsrecht für Honorarlehrkräfte bestätigt
Das Landesarbeitsgericht Köln erkennt Honorarlehrkraft in Integrationskursen als „arbeitnehmerähnliche Person" an. Damit hat sie Recht auf bezahlten Urlaub.
Honorarlehrkräfte in Integrationskursen haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln am 15. April 2025 entschieden (Az. 7 SLa 511/24). Die Richter erkannten einer Lehrkraft aus Nordrhein-Westfalen den Status als „arbeitnehmerähnliche Person" zu.
Mit dieser Entscheidung bestätigt das LAG Köln ein wegweisendes Urteil aus Baden-Württemberg von Juni 2023. Damals hatten freiberufliche Dozent*innen für Deutsch als Fremdsprache (DaF) einer Volkshochschule gemeinsam mit der GEW erfolgreich für bezahlten Urlaub geklagt.
Wirtschaftliche Abhängigkeit anerkannt
Das Kölner Gericht stellte fest, dass Honorarlehrkräfte wirtschaftlich abhängig sind und eine ähnliche soziale Schutzbedürftigkeit haben wie Arbeitnehmer*innen. Deshalb stehe ihnen ein Urlaubsanspruch zu. Besonders hervorzuheben ist: Das LAG Köln wies zusätzlich auf die Notwendigkeit der Vor- und Nachbereitung von Unterrichtsstunden hin.
GEW will Druck auf BAMF erhöhen
„Dass der Anspruch auf bezahlten Urlaub gerichtlich festgehalten wurde, ist ein voller Erfolg", kommentiert Ralf Becker, Vorstandsmitglied der GEW, das Urteil. „Dass aber auch die Vor- und Nachbereitungszeit für Unterrichtsstunden aufgeführt wird, ist umso besser!"
Für die GEW ist das Urteil ein wichtiger Baustein im Kampf für bessere Arbeitsbedingungen. Die Gewerkschaft setzt sich bereits seit Jahren für bezahlten Urlaub von Honorarlehrkräften in Integrationskursen ein.
Mit dem juristischen Erfolg will die GEW nun Druck auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausüben. Als Träger der Integrationskurse muss das BAMF dafür sorgen, dass Honorarlehrkräfte und andere Beschäftigte einen gesetzlichen Urlaubsanspruch erhalten.
Das Urteil macht deutlich: Was für andere Beschäftigte selbstverständlich ist, muss auch für Honorarlehrkräfte gelten. Sie leisten wichtige gesellschaftliche Arbeit und verdienen angemessene Arbeitsbedingungen.