Geklagt hatte ein angestellter Lehrer aus Nordrhein-Westfalen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Schulträger hat Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt.
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Urlaub für Lehrkräfte außerhalb der Schulferien
Angestellte Lehrkräfte haben die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer: Wenn sie krankheitsbedingt ihren Urlaub in den Schulferien nicht nehmen können, haben sie Anspruch auf Urlaub auch außerhalb der Ferien, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.