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Urheberrecht: Filme im Unterricht nutzen

Die Bedeutung audiovisueller Medien für den Unterrichtsalltag nimmt stetig zu. Die Webseiten „Filme im Unterricht“ und „Wer hat Urheberrecht?“ informieren Lehrkräfte daher darüber, wie sie Filme rechtlich legal eingesetzen können.

Am 1. März 2018 tritt das novellierte Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft, das die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Bildung und Forschung neu regelt. Da zugleich die Bedeutung audiovisueller Medien für den Unterrichtsalltag stetig zunimmt, erklärt die Webseite „Filme im Unterricht“, eine Initiative der deutschen Filmwirtschaft, Lehrerinnen und Lehrern, wie Bewegtbild in der Schule rechtlich korrekt eingesetzt werden kann.

Vorgestellt werden die Gesetzesnovelle sowie unterschiedliche Lizenzmodelle für den Unterricht. Die Neufassung des Gesetzes ermöglicht zudem, dass ab März auch Filmausschnitte ohne den Erwerb einer Lizenz eingesetzt werden können, wenn der Ausschnitt eine Länge von 15 Prozent des Filmes nicht überschreiten. Deutlich gemacht wird ferner, dass Inhalte kommerzieller Streamingdienste nicht im Unterricht verwendet werden dürfen. Dies gilt auch für die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender. „Filme im Unterricht“ empfiehlt die Ausleihe von Filmen im Medienzentrum und bietet eine Übersicht der Medienzentren geordnet nach Bundesländern.

Auch auf der neuen Webseite „Wer hat Urheberrecht?“ von Vision Kino finden Lehrkräfte eine Fülle an Materialien wie Arbeitsblätter, Filmausschnitte oder Interviews für den Unterricht. In der Infothek gibt es zudem Auskünfte darüber, wie und unter welchen Bedingungen Filme im Unterricht gezeigt werden dürfen.