Die Kultusbürokratie unterscheidet weiterhin beharrlich zwischen Grundschul-, Hauptschul-, Realschul- und Gymnasiallehrkräften. Vereinfacht gesagt ist es so: Lehrkräfte in der Primar- oder Sekundarstufe I werden nach A12 eingestuft; sollten sie Angestellte sein, nach E11 des Tarifvertrags der Länder (TV-L). Sekundarstufenlehrer im 1. Beförderungsamt – von diesen Stellen gibt es an größeren Schulen einen bestimmten Prozentsatz – können nach A13 (beziehungsweise angestellte Lehrkräfte nach E13) aufsteigen; Lehrkräfte in der Sekundarstufe II sind in A13 eingeordnet. Finanziell ist der Unterschied nicht unerheblich; in Schleswig-Holstein etwa beträgt die Differenz in der Eingangsstufe rund 400 Euro brutto im Monat (3.410 zu 3.806 Euro), in Baden-Württemberg gar 600 Euro (3.533 zu 4.137 Euro).
Eine Reform der Lehrkräftebesoldung ist mit Blick auf das Beispiel Schleswig-Holstein auch deshalb notwendig, weil dort seit 2014 mit der Gemeinschaftsschule und dem Gymnasium nur noch zwei weiterführende Schulformen existieren, und Lehrkräfte, die das neue Lehramt Gemeinschaftsschule studiert haben, grundsätzlich in A13 eingeordnet werden. Der bis Juni regierenden rot-grünen Landesregierung in Kiel war das Problem bewusst: So wurde 2016 rund die Hälfte der knapp 2.300 Grund- und Hauptschullehrkräfte an Gemeinschaftsschulen von der Besoldungsgruppe A12 nach A13 befördert, bis 2021 sollten alle betroffenen Pädagoginnen und Pädagogen aufsteigen. Seit in Schleswig-Holstein eine Koalition aus CDU, Grünen und FDP regiert und Karin Prien (CDU) das Bildungsministerium führt, hört sich dieses Versprechen indes nicht mehr so eindeutig an.
Der gesamte Artikel von Jürgen Amendt ist in der Novemberausgabe der „E&W“ veröffentlicht.