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Wiederaufnahme der Integrations- und Berufssprachkurse

Unbezahlter Mehrunterricht bei geteilten Kursen

Anlässlich der Wiederaufnahme der Integrations- und Berufssprachkurse fordert die GEW den Bundesinnenminister auf, ausreichend Mittel bereitzustellen, um Präsenzunterricht unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorgaben durchführen zu können.

Die GEW macht in einem Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ihre Bedenken mit Blick auf die für die Wiederaufnahme der Integrations- und Berufssprachkurse erforderlichen Hygiene- und Abstandsbestimmungen deutlich. Konkret geht es dabei um die Vorgabe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dass Träger größerer Kurse ab einer bestimmten Personenzahl in zwei oder mehrere Gruppen teilen müssen – je nach Bestimmungen des Bundeslandes, in dem der Kurs stattfindet. Dieser Punkt ist Teil eines Stufenplans, den das BAMF in seinem jüngsten Trägerrundschreiben 12/20 bekanntgab.

„Es müssen jetzt ausreichende Mittel bereitgestellt werden, um Präsenzunterricht unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorgaben durchführen zu können.“ (Ansgar Klinger)

„Da jedoch die Abrechnung der durchgeführten Kurse auf der Grundlage der aktuell geltenden Abrechnungsrichtlinien erfolgt, wird der durch die Teilung der Gruppen erforderliche Mehrunterricht den Trägern nicht vergütet“, kritisierte der Leiter des Organisationsbereichs Berufliche Bildung und Weiterbildung der GEW, Ansgar Klinger. „Es müssen jetzt ausreichende Mittel bereitgestellt werden, um Präsenzunterricht unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorgaben durchführen zu können.“

Die Vorsitzende Marlis Tepe und der Weiterbildungsexperte Klinger brachten in ihrem Brief auch die Sorge zum Ausdruck, die vorliegenden Finanzierungsregelungen könnten dazu führen, dass die Träger lediglich Kurse mit wenigen Teilnehmenden starteten und größere Kurse infolge der fehlenden Finanzierung weiterhin aussetzten. Weil davon auszugehen sei, dass bei Fortbestand dieser Regelung geschätzt nur 20 Prozent der Kurse weitergeführt werden könnten, werde damit für einen mehrmonatigen Zeitraum die wichtige Integrationsarbeit unterbrochen.

Coronakrise verstärkt prekäre Lage

Für die hauptberuflichen Lehrkräfte, die in der Regel ihren Lebensunterhalt als Soloselbstständige bestritten, bedeute dies zudem, dass ihre ohnehin prekäre Lage durch die Corona-Pandemie verstärkt werde. Viele seien gezwungen, Arbeitslosengeld II zu beantragen beziehungsweise aufzustocken.

Die Corona-Krise lasse die Probleme der Integrationskursverordnung und der daraus resultierenden Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte wie unter einem Brennglas erkennen, betonte die GEW weiter. Daher sei jetzt der richtige Zeitpunkt, gerechte Beschäftigungsverhältnisse in den Kursen zu schaffen: „Die Träger müssen in die Lage versetzt und verpflichtet werden, feste tariflich geregelte Arbeitsverhältnisse für ihre Lehrkräfte zu schaffen“, sagte Klinger. Die GEW sei dazu gesprächs- und verhandlungsbereit.