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Umzug der Beruflichen Bildung ins Wirtschaftsministerium

Die Verantwortung für die berufliche Bildung soll in Schleswig-Holstein vom Bildungs- ins Wirtschaftsministerium wandern – ein Novum in Deutschland. Viele Gründe sprechen gegen diese Vereinbarung im Koalitionsvertrag von CDU, FDP und Grünen.

Das schleswig-holsteinische Bildungsministerium in Kiel. Foto: Carsten Rehder/dpa

Der Koalitionsvertrag zur Bildung einer neuen Landesregierung, den CDU, FDP und Grüne in Schleswig-Holstein geschlossen haben, sieht ein Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung SHIBB in Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums vor. Als beratendes Gremium wird demnach ein Kuratorium mit Vertreterinnen und Vertretern der relevanten Ministerien, der Sozialpartner, Schulträger und berufsbildenden Schulen eingerichtet. Dem Institut soll vollständige Eigenständigkeit mit eigenem Haushalts- und Stellenplan gewährleistet werden. Ebenso soll dort in Zuständigkeit des Wirtschaftsministers die unteilbare Rechts-, Dienst- und Fachaufsicht mit Verwaltung des gesamten Lehrpersonals liegen. Alle Referate der beruflichen Bildung, einschließlich das des Landesseminars Berufliche Bildung, würden in das SHIBB überführt, heißt es im Koalitionsvertrag.

Als „krasse Fehlentscheidung zu Lasten von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften, aber auch der Qualität in der beruflichen Bildung insgesamt“, kritisierte die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke diese bundesweit einmalige Zuordnung. „Die berufliche Bildung gehört genauso wenig ins Wirtschaftsministerium wie Tourismusförderung, Straßenbau oder maritime Wirtschaft ins Bildungsministerium. Wir brauchen keinen Verschiebebahnhof, sondern eine Stärkung der beruflichen Bildung.“

Das im Koalitionsvertrag angeführte Ziel „Verzahnung von beruflicher Ausbildung und Arbeitswelt“ gibt es zudem seit langem: Im dualen System wird durch den gemeinsamen Bildungsauftrag von Berufsschule und Betrieb für die Arbeitswelt ausgebildet, durch die Berufsfachschule ebenfalls. Fachoberschule, Berufliches Gymnasium und Berufsoberschule führen mit beruflichen Qualifikationen zur Studierfähigkeit und ein Studium dann in die Arbeitswelt. Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist auch die Abstimmung mit der Wirtschaft bereits gut geregelt.

Der Artikel von Dieter Hölterhoff ist in voller Länge in der Oktoberausgabe der „E&W“ nachzulesen.