Die GEW hat daher eine Stellungnahme für den zuständigen UN-Ausschuss verfasst, in der zu den Artikeln 2 und 3 (Gleichberechtigung von Mann und Frau), 8 (Streikrecht für Beamtinnen und Beamte), 13 (Zugang zur Hochschulbildung und Menschenrechtsbildung) sowie 14 (Schulpflicht) Stellung genommen wird. Eine Kurzfassung des Berichts in englischer Sprache ist dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zugegangen, die deutsche Langfassung steht hier zum Download bereit.
Umsetzung ungenügend: Alternativbericht zum UN-Sozialpakt
Der UN-Sozialpakt wurde von 160 Staaten ratifiziert – auch von Deutschland. Damit ist er geltendes Bundesrecht und seine Regelungen sind für die Bundesrepublik bindend. Die Regierung hat in einem Staatenbericht dargelegt, wie sie den Anforderungen den UN-Soziaplakts gerecht werden will. Eine Allianz aus Nicht-Regierungsorganisationen, der auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft angehört, ist jedoch der Meinung, dass zentrale Forderungen des Sozialpakts in Deutschland nach wie vor nicht umgesetzt sind.