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Eltern-Lehrer-Kommunikation

Umgang mit Whatsapp ist Grauzone

Der Umgang mit Whatsapp-Chats zwischen Eltern und Lehrkräften ist in den Bundesländern laut einer dpa-Umfrage unterschiedlich und zum Teil nur vage geregelt. Wichtig sind aber klare Anweisungen – und auch Rücksicht auf Freizeit.

Foto: pixabay / CC0

Auch Eltern und Lehrkräfte kommunizieren oft über den aus Datenschutzgründen umstrittenen Messengerdienst Whatsapp – und bewegen sich damit in einer Grauzone. Einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur zufolge gibt es im Umgang mit dem zum Facebook-Konzern gehörenden Dienst, der Adressbuchdaten aus dem Smartphone auf Server in den USA überträgt, keine einheitliche Linie der Bundesländer. Die GEW verlangt hier mehr Klarheit. „Für die Ausstattung der Schulen sind bisher die Kommunen zuständig, die Gesetzgebung liegt bei den Landesregierungen“, sagte GEW-Schulexpertin Ilka Hoffmann. „Wenn man alle an einem Runden Tisch zusammenbringt, könnte man sich mit Themen wie einer adäquaten Beratung für Cybermobbing oder eben für Datenschutz beschäftigen und gemeinsam Lösungen erarbeiten.“

Die Hamburger Schulbehörde hat bisher keine Vorschriften zu Elternchats erlassen. Die Kommunikation Lehrer-Schüler via Whatsapp sei jedoch untersagt, sagte ein Sprecher. Auch in Bayern sind Whatsapp-Chats zwischen Eltern und Lehrern nicht verboten, als dienstlicher Informationskanal von Schulen sei die Nutzung des Messengers aber nicht vorgesehen, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums. In Nordrhein-Westfalen ist die Nutzung ebenfalls nicht ausdrücklich tabu. 

„Wir raten den Kollegen deutlich von der Nutzung des Mediums ab. Nicht nur aus Datenschutz-, sondern auch aus Arbeitsschutzgründen.“ (GEW Hessen)

In Thüringen wird Whatsapp laut Bildungsministerium lediglich nicht empfohlen, „da dieser Messenger auf das Telefonbuch des Nutzers zugreift und damit auf eine große Menge von Daten“. Zudem seien in den Verteilern alle Handynummern für alle sichtbar. Lehrkräfte in Hessen dürfen über Messengerdienste keine personenbezogenen Daten teilen – also keine Noten, Krankmeldungen, Hinweise auf Hausaufgaben oder Feedback zur Lernleistung. Das Kultusministerium rät daher, solche Apps - wenn überhaupt – nur sehr eingeschränkt zu nutzen. 

Die GEW Hessen wünscht sich derweil klarere Anweisungen. „Wir raten den Kollegen deutlich von der Nutzung des Mediums ab. Nicht nur aus Datenschutz-, sondern auch aus Arbeitsschutzgründen“, heißt es. Lehrkräfte müssten auch vor der permanenten Erreichbarkeit geschützt werden. 

Doch auch dort, wo feste Regelungen existieren, greifen sie offenbar nicht immer: Obwohl Lehrkräfte in Baden-Württemberg keine sozialen Netzwerke für dienstliche Zwecke nutzen dürfen, halten sich laut dem Landesdatenschutzbeauftragten nur wenige an das Verbot: „Die Handreichung des Kultusministeriums ist vielen Lehrkräften leider nicht bekannt.“ Dem widerspricht die GEW im Südwesten allerdings.  

 

Niedersachsen sucht Kompromiss

In Rheinland-Pfalz sollen Lehrkräfte laut Leitfaden des Bildungsministeriums und des Landesdatenschutzbeauftragten nur Dienste europäischer Anbieter verwenden, die Verschlüsselung über den gesamten Kommunikationsweg gewährleisten. Dies bietet Whatsapp allerdings auch.

Niedersachsen sucht unterdessen nach einem Kompromiss: Derzeit werde die datenschutzkonforme Nutzung eines alternativen Kurznachrichtendienstes geprüft, sagte ein Sprecher des Kultusministeriums. Längerfristig müsse es auch an Schulen entsprechende Kommunikationsmöglichkeiten geben. Bisher ist es dort verboten, dienstliche Informationen über Whatsapp zu versenden, auch dürfen sich Lehrkräfte nicht an Chatgruppen von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern beteiligen.