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Rechtsanspruch auf Ganztag

Umfrage unter GEW-Mitgliedern zum Ganztag

Grundschulkinder, die ab 2026 in die erste Klasse kommen, haben einen Rechtsanspruch auf eine Förderung im Ganztag. Um die Umsetzung des Rechtsanspruchs mit guter Qualität zu gestalten, werden in einem Forschungsprojekt Beschäftigte befragt.

In einem Forschungsprojekt mit dem Titel Ganztagsförderung für Grundschulkinder: Organisationsmodelle und Beschäftigungsbedingungen untersucht ein Team der Universität Duisburg-Essen zentrale Aspekte der geplanten flächendeckenden Einführung des Rechtsanspruchs im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetz für Grundschulkinder ab 2026.

Praxiswissen gewinnen

Besonders im Fokus stehen dabei die verschiedenen Organisationsmodelle in den Bundesländern, die Beschäftigungsbedingungen und die Teamstrukturen in diesen Modellen sowie die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schulen. Ziel des von der Max-Traeger-Stiftung finanzierten und in Kooperation mit der GEW durchgeführten Projekts ist es, praxisrelevantes Wissen zu generieren, das sowohl für die Bildungspolitik als auch für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen in der Ganztagsförderung von enormer Bedeutung ist.

Digitale Umfrage in ausgewählten Bundesländern

Ein wichtiger Bestandteil des Projekts ist eine digitale Umfrage, die nach den Sommerferien in den ausgewählten Bundesländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Sachsen unter GEW-Mitgliedern angelaufen ist. Sie dauert in jedem Bundesland sechs Wochen. Mitarbeitende in Horten und Ganztagsangeboten in Schulen werden vom jeweiligen GEW-Landesverband angeschrieben und zur Online-Umfrage eingeladen.