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Übergangsregelung zu Entgelt- und Tätigkeitsmerkmalen

In den festgefahrenen Verhandlungen über einen konzernweiten Entgelttarifvertrag beim Internationalen Bund haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften nun zunächst auf eine befristete Übergangslösung verständigt.

Die Verhandlungen über einen konzernweiten Tarifvertrag beim Internationalen Bund (IB) gestalten sich zunehmend schwieriger. Da der von den Arbeitgebern Anfang Juni in Weimar vorgelegte Vorschlag für die Gewerkschaften nicht verhandlungsfähig war, kann 2017 kein neuer und tragfähiger Tarifvertrag zum Entgelt und zu den Tätigkeitsmerkmalen mehr abgeschlossen werden. Noch in diesem Jahr soll es für alle IB-Beschäftigten, für die der Manteltarifvertrag gilt, jedoch eine tarifliche Regelung geben. Ver.di, GEW und die Arbeitgeberseite vereinbarten, in den noch angesetzten Tarifverhandlungsrunden im September und November eine befristete Übergangslösung zu verhandeln.

Diese Übergangsregelung, der die Tarifkommissionen bereits zustimmten, sieht vor:

  • die Aktualisierung und eventuell notwendige Anpassung des alten Tarifvertrages zu den Tätigkeitsmerkmalen des IB e.V. und das befristete Inkraftsetzen im gesamten IB bis zum 31. Dezember 2018
  • die Vereinbarung neuer Entgelttabellen für die einzelnen IB-Gesellschaften und den IB e.V. sowie die Zuordnung der Tätigkeitsmerkmale zu den neuen Tabellen
  • die Überleitung der Beschäftigten in die neue Regelung

Die Verhandlungen zum neuen Tarifvertrag über die Tätigkeitsmerkmale beim IB werden verbindlich im kommenden Jahr fortgesetzt und sollen bis zum Auslaufen der befristeten Regelung Ende 2018 abgeschlossen sein. Die Forderung der Arbeitgeberseite, 24-Stunden-Dienste in stationären Einrichtungen tarifvertraglich zu ermöglichen, lehnten die Tarifkommissionen von ver.di und GEW mit großer Mehrheit ab.