Zum Inhalt springen

Trotz Friedenspflicht: Weiter entschlossen für Aufwertung!

Die Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) sind in der ersten Juniwoche erneut ohne Ergebnis geblieben. Gewerkschaften und Arbeitgeber haben die Schlichtung angerufen. Der Druck wird auch während der Schlichtung weiterhin aufrecht erhalten. Allerdings ohne Streiks, denn ab dem 7. Juni besteht Friedenspflicht.

Die Verhandlungen für die kommunalen Sozial- und Erziehungsberufe sind erneut gescheitert. Nach vier Wochen Streik, in dem die Beschäftigten viel Solidarität und politischen Zuspruch für ihre Forderung erhielten, sind die kommunalen Arbeitgeber weiterhin nicht bereit, eine echte Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe anzubieten. Obwohl sie davon spricht „in allen Berufsfeldern Verbesserungen unterschiedlicher Art angeboten“ zu haben, bestand die Strategie der VKA von Anfang darin, nur einzelne Berufsgruppen neu zu bewerten.Nach Vorschlägen der Arbeitgeber wären z. B. Erzieherinnen und Erzieher in der Grundeingruppierung S 6 geblieben. Ein Aufstieg in höhere Entgeltgruppen wäre nur unter spezifischen Vorrausetzungen möglich gewesen. Nach Auffassung der VKA wäre zwar denkbar, für die Eingruppierung der Kitaleitungen auch die Zahl der Beschäftigten als Kriterium aufzunehmen, allerdings nur Vollzeitäquivalente. Auf diese Weise wären nur wenige höhergruppiert worden. Insbesondere im Bereich der sozialen Arbeit hielt die VKA an ihrer Argumentation fest, dass es in diesem Berufsfeld keine qualitativen Veränderungen gegeben habe und somit eine Aufwertung nicht erforderlich sei.Die Verhandlungen wurden deshalb abgebrochen, und die Schlichtung als logische Konsequenz für das weitere Fortkommen angerufen. Schlichtung bedeutet nicht, dass die Tarifauseinandersetzung aus der Hand gegeben wird. Mit der Schlichtung wird noch einmal versucht, am Verhandlungstisch, mit Gewerkschaften und Arbeitgeber, zu einem tragfähigen Ergebnis zu kommen. Dazu legt die Schlichtungskommission eine Einigungsempfehlung vor, auf deren Grundlage weiterverhandelt wird.

http://www.gew.de/Binaries/Binary127180/c_Daniel_Merbitz-StreikHalle_3.Juni2015-Foto-09-daistderKAV-web-RET.jpg

Hintergründe zum Schlichtungsverfahren

2011 haben die Gewerkschaften mit der VKA eine neue Vereinbarung über das Schlichtungsverfahren getroffen, das jetzt Anwendung findet. Das Schlichtungsverfahren wird von einer Schlichtungskommission durchgeführt. Diese setzt sich aus zwei unparteiischen Vorsitzenden (Schlichter) und einer jeweils gleichen Zahl von Vertreterinnen und Vertretern der Tarifvertragsparteien zusammen. In der Kommission sind auf Gewerkschaftsseite ver.di und GEW vertreten. Jede Seite bestellt zudem einen Schlichter. Für die Gewerkschaften ist der amtierende Schlichter Herbert Schmalstieg, ehemaliger langjähriger Oberbürgermeister von Hannover. Die Arbeitgeber haben Georg Milbradt, früherer sächsischer Ministerpräsident, bestellt.

Die Schlichtungskommission kommt im Laufe der zweiten Juniwoche zusammen und berät mit dem Ziel, einstimmig eine Einigungsempfehlung zu beschließen. Kommt Einstimmigkeit nicht zustande, entscheidet die einfache Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der Schlichtungskommission. Von den zwei unparteiischen Vorsitzenden hat (deshalb) auch nur einer Stimmrecht. Es wechselt von Schlichtung zu Schlichtung und liegt diesmal bei dem arbeitgeberseitig Benannten. Spätestens eine Woche nach ihrem erstmaligen Zusammentreten muss die Kommission ihre Einigungsempfehlung vorlegen. Die Tarifvertragsparteien sind verpflichtet, spätestens am dritten Werktag nach Zustellung der Einigungsempfehlung die Tarifverhandlungen mit dem Ziel der Einigung wieder aufzunehmen.

Auch ohne Streiks weiter Druck machen

Während des Schlichtungsverfahrens gilt die Friedenspflicht. Das bedeutet, dass die Tarifvertragsparteien von Arbeitskampfmaßnahmen absehen müssen. Die Friedenspflicht besteht auch weiter, wenn eine Einigungsempfehlung vorliegt und weiterverhandelt wird. Sie endet erst, wenn diese Verhandlungen im Anschluss an die Schlichtung von mindestens einer Tarifvertragspartei für gescheitert erklärt werden.

Friedenspflicht heißt allerdings nicht, nur brav wieder zur Arbeit zu gehen. Gerade jetzt ist es noch einmal wichtig, politisch Druck zu machen für die überfällige Aufwertung der Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes. Demonstrationen, Unterschriftenaktionen, Präsenz in den Rathäusern machen den Willen zur Aufwertung noch einmal deutlich. Alle Beschäftigten und die Öffentlichkeit sind aufgerufen, sich an Aktionen zu beteiligen. Von einem Eltern-Kind-Frühstück in der Kita, über Briefe an die Abgeordneten, Menschenketten, Flashmobs, Straßentheater und Kundgebungen sind viele Aktionsformen möglich, um über die Notwendigkeit einer verbesserten Eingruppierung der Fachkräfte aufzuklären - und dabei auch weiterin Spaß zu haben und gemeinsam Solidarität und Engagement zu zeigen!

Foto: Daniel Merbitz