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Auftakt der Tarifrunde TVöD 2023

Arbeitgeber legen kein Angebot vor

Mit der Forderung nach 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 500 Euro, sind die Gewerkschaften in die erste Runde der Verhandlungen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gezogen. Ein Angebot der Arbeitgeber blieb aus.

Die erste Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ist am Dienstag in Potsdam ohne ein Angebot der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie des Bundesministeriums des Innern zu Ende gegangen. Stattdessen wiesen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Forderungen der Gewerkschaften nach 10,5 Prozent, mindestens jedoch 500 Euro mehr Gehalt, rigoros zurück. „Die historisch hohe Inflation frisst die Gehälter auf – deshalb müssen die Löhne kräftig rauf!“, betonte die GEW-Vorsitzende Maike Finnern jedoch. 

„Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten aus den Ritualen von Verhandlungsrunden ausbrechen und ein Angebot machen.“ (Maike Finnern)

Die Forderungen der Gewerkschaften seien zwar hoch, aber die Situation der Beschäftigten mache ein deutliches Gehaltsplus erforderlich. Gerade in Krisensituationen zeigten die Kolleginnen und Kollegen in Kitas, Jugendhilfe und Sozialarbeit, wie wichtig sie sind. „Sie sorgen dafür, dass die Menschen Beruf und Familie auch in diesen schwierigen Zeiten miteinander vereinbaren können.“

Finnern appellierte an die VKA, ihre Verantwortung den Beschäftigten gegenüber wahrzunehmen: „Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten aus den Ritualen von Verhandlungsrunden ausbrechen und ein Angebot machen“, sagte die GEW-Chefin. „Sonst verpassen die Arbeitgeber ihre Chance auf schnelle und konstruktive Verhandlungen.“

Die weiteren Forderungen der Gewerkschaften

Neben der Forderung nach einer deutlichen Gehaltssteigerung – 10,5 Prozent mehr, mindestens jedoch 500 Euro –  für die Beschäftigten wollen die Gewerkschaften für Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten sowie dual Studierende monatlich 200 Euro mehr durchsetzen. Außerdem soll tariflich geregelt werden, dass Auszubildende nach der Ausbildung unbefristet übernommen werden.

Weil die Tarifverträge zur Altersteilzeit mit Bund und VKA am 31. Dezember 2022 ausgelaufen sind, erwarten die Gewerkschaften von den Arbeitgebern zudem, die tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit zu verlängern. 

Das Tarifergebnis soll nach Wunsch der Gewerkschaften ohne Abstriche auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten übertragen werden.

Arbeitgeber verweisen auf Haushaltslage

Mit einem Anstieg um 7,9 Prozent erlebten die Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Jahr den stärksten Preisschock seit Gründung der Bundesrepublik. Zum Ende dieses Jahres hofft Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf eine Teuerungsrate unter fünf Prozent.

Die VKA lehnte die Forderungen derweil bereits als nicht leistbar ab: Auch die kommunalen Arbeitgeber befänden sich in einer schwierigen Lage. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die für den Bund die Verhandlungen führt, sprach ebenfalls von einer angespannten Haushaltslsituation. VKA und Ministerium argumentieren, das geforderte Lohnplus würde Kosten in Milliardenhöhe verursachen. 

Noch zwei Verhandlungsrunden

Für die Tarifrunde im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen sind insgesamt drei Verhandlungsrunden geplant. Die nächsten beiden Termine sind: 22. und 23. Februar sowie 27. bis 29. März 2023.

Die Gewerkschaften verhandeln für rund 2,5 Millionen Beschäftigte. Ver.di hat die Verhandlungsführerschaft für die Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Im Organisationbereich der GEW wird für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsbereich verhandelt, beispielsweise für Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialarbeiterinnen und -arbeiter. 

Insgesamt sind jedoch Tausende Berufe betroffen. Dazu gehören Müllwerksarbeitende, Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, Busfahrende, Feuerwehrleute, Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Klärwerksmitarbeitende, Försterinnen und Förster, Ärztinnen und Ärzte. Entsprechend groß könnten Auswirkungen von Warnstreiks für die Bürgerinnen und Bürger sein.

Bei der bisher letzten Tarifrunde für Bund und Kommunen waren 2020 unter anderem Kliniken, Kitas, Nahverkehr oder Sparkassen von Ausständen und Protestaktionen betroffen. Damals fielen die Warnstreiks wegen der Corona-Maßnahmen im Vergleich zu früher moderat aus.