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TdL stimmt Verhandlungsaufnahme zur Lehrkräfteentgeltordnung zu!

Im Januar hatte die GEW die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) dazu aufgefordert, die Verhandlungen zur Lehrkräfteentgeltordnung wieder aufzunehmen. In der Mitgliederversammlung im Mai hatten die Ländervertreter dies erst abgelehnt, dann jedoch ein Gespräch zur Klärung möglicher Verhandlungslinien zugesagt. Am 17. Juli 2012 fand nun das erste Gespräch zwischen GEW und TdL in kleinem Kreis statt. Nach vierstündiger, sehr kontroverser Debatte wurden denkbare Strukturen niedergeschrieben.

Nach dem enttäuschenden Ausgang der Tarifrunde 2011 standen die Sterne für eine Lehrkräfte-Entgeltordnung (L-EGO) schlecht. Die Einigung zur allgemeinen Entgeltordnung war um den Preis der Aufgabe der Lehrerforderungen möglich geworden. Damit- erklärte die Arbeitgeberseite – sei das Thema L-EGO vom Tisch. Doch bei einer Forderung, die die GEW seit Jahrzehnten verfolgt, ist ein herber Rückschlag kein Grund aufzugeben. Direkt nach Abschluss der Verhandlungen hat die GEW vor der Presse klipp und klar erklärt, dass L-EGO auf der Tagesordnung bleibt.

In der Bundestarifkommission und im Koordinierungsvorstand wurde in den letzten Monaten intensiv beraten, wie das Ziel weiterverfolgt werden soll. So wurde z.B. im Landesverband Nordrhein-Westfalen ein Kampagnenrat gebildet, der die Mobilisierung und den Organisationsgrad unter den angestellten Lehrkräften voran bringen will.

Auf der Grundlage der Beschlüsse hat die GEW im Januar diesen Jahres die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) aufgefordert, die Verhandlungen wieder aufzunehmen. In den Landesverbänden wurde mit Ministern gesprochen, die – wie in NRW – Unterstützung signalisierten. Ganz anders und überraschend ging dann die Mitgliederversammlung der TdL, in der die 14 Bundesländer vertreten sind, in denen der TV-L gilt, aus. Die Mehrheit der Mitgliedsländer wollte keine Verhandlungsaufnahme, ermächtigte die TdL-Geschäftsführung jedoch, das Gespräch mit der GEW zu suchen, um mögliche Kompromisslinien auszuloten. Im Gespräch am 17. Juni konnte nach sehr kontroverser Debatte ein Lösungsweg skizziert werden, auf dem beide Seiten sich auf einander zu bewegt haben. Dabei ging es noch nicht um Verhandlungen in der Sache, sondern „nur“ darum, zumindest einen gemeinsamen Ausgangspunkt für Verhandlungen zu finden.

Kurz vor Ende der Tarifrunde 2011 hatte die TdL der GEW erstmals ein Angebot für eine tarifvertragliche Eingruppierungsregelung für Lehrkräfte vorgelegt. Dieses Angebot war für die GEW inakzeptable, weil es der Arbeitgeberseite ein umfassendes Alleinbestimmungsrecht einräumt. Die GEW sollte dazu nur ihren tarifpolitischen Segen.geben. So würde bei den „Erfüllern“ (Angestellte, die die pädagogischen und fachlichen Voraussetzungen für die Verbeamtung erfüllen) durch Verweis auf das Beamtenrecht dieses gelten – und bei den „Nichterfüllern“ durch einen Verweis auf „Richtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung“ eben diese! Einen solchen Tarifvertrag gibt es im Osten seit 1993 mit der Folge, dass dort bis heute nicht für die L-EGO gestreikt werden kann, obwohl die Gewerkschaften genauso wenig mitzureden haben wie im Westen und viele Regelungen für Nichterfüller noch schlechter sind als im Westen. 2011 wurde dann auch ein Sonderkündigungsrecht in Bezug auf diese tarifliche Regelung vereinbart. Die Gremien der GEW haben inzwischen die Kündigung beschlossen.

Die GEW hat eine Freibrief-Lösung, die dem Alleinbestimmungsrecht der Arbeitgeber auch noch den gewerkschaftlichen Segen erteilt, abgelehnt. Wir haben aber auch die Erfahrung gemacht, dass es für „Erfüller“ bis auf Weiteres nicht gelingen wird, eine eigenständige Regelung losgelöst vom Beamtenrecht zu erreichen – bei 75 Prozent Beamten/Beamtinnen und 25 Prozent Tarifbeschäftigten nicht überraschend.

Die TdL-Vertreter mussten zugeben, dass die existierenden Lehrerrichtlinien in weiten Teilen weltfremd, voller Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten sind. Die GEW hat deutlich gemacht, dass die Ruhe der letzten Jahrzehnte vorbei ist. Das Thema Lehrereingruppierung wird ein Dauerthema – bis es gelöst ist. Derzeit klagen eine Reihe von Personalräten ihre Mitbestimmungsrechte ein. Egal wie: die Arbeitgeber werden ständig mit den Lehrerrichtlinien beschäftigt sein. Daher müsste eine klare tarifliche Regelung für alle, die Qualifikation und Tätigkeit sowie das jeweilige Länder-Beamtenrecht in Bezug nimmt, doch erreichbar sein.

Die Ländervertreter/innen haben den in einer Niederschrift skizzierten Ansatz in der Mitgliederversammlung der TdL am 17. und 18. Juli in Berlin beraten und schließlich der Wiederaufnahme der Verhandlungen auf dieser Grundlage nach der Sommerpause zugestimmt. Es wurde deutlich, wie schwer es den Ländern fällt, ihr höchst komfortables Alleinbestimmungsrecht aufzugeben. Möglicherweise ist aufgrund der vielfältigen Gespräche, die in den letzten Wochen auf politischer Ebene geführt worden aber auch klar geworden, dass ein dauerhafter Ausschluss der mit 200.000 größten Gruppe von Tarifbeschäftigten aus tarifvertraglichem Schutz nicht mehr vertretbar ist.

In der GEW werden BTK und der KoVo Anfang September in einer gemeinsamen Sitzung ebenfalls die in der Niederschrift vorgeschlagenen Strukturen diskutieren und entscheiden, ob auf diesem Weg ein erster Schritt zur Tarifierung gegangen werden soll.