Seit September 2009 verhandeln die Gewerkschaften mit der TdL über ein tarifliches Eingruppierungsrecht zum TV-L. Der neue Tarifvertrag, der 2006 den BAT ablöste, wurde ohne Entgeltordnung, die festlegt, welche Tätigkeiten welcher Entgeltgruppe zugeordnet ist, in Kraft gesetzt. Diese Zuordnung, die das Einkommen der Beschäftigten entscheidend beeinflusst, erfolgt weiter gemäß der alten Anlage 1a zum BAT – allerdings unter Streichung aller Höhergruppierungen und Vergütungsgruppenzulagen. Für die Lehrkräfte sollte erstmals eine Entgeltordnung vereinbart werden. Seit 50 Jahren legen die Arbeitgeber durch Erlasse und Richtlinien die Bezahlung der Lehrkräfte fest.
Nachdem die Verhandlungen von den Arbeitgebern jahrelang hinausgezögert wurden, gestalteten sich die Verhandlungen seit Oktober trotz weiterhin bestehender großer Differenzen grundsätzlich konstruktiv. Insbesondere zeichnete sich eine Einigung hinsichtlich der Aufstiege aus den Entgeltgruppen 3 und 6 ab. Da die Entgeltgruppen 4 und 7 im Angestelltenbereich bisher nicht „besetzt“ sind, war die Forderung, dass man in der Regel von Anfang an in die EG 5 (z.B. Kinderpflegerin) oder in EG 8 (Erzieherin) eingruppiert ist. Hier zeichnete sich eine Lösung ab, die den Forderungen der Gewerkschaften entsprach. Zu Differenzen kam es am 15.11. überraschend bezüglich der Behandlung der Vergütungsgruppenzulagen.
Die TdL brach die Verhandlungen ab, weil die Gewerkschaften nicht bereit waren, die Forderung zum Erhalt der Vergütungsgruppenzulagen aufzugeben.
Bereits der Verhandlungsauftakt war ungewöhnlich: Der Geschäftsführer der TdL präsentierte den Gewerkschaften den einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung der kommunalen Arbeitgeber (VKA), mit denen die TdL sonst nichts zu tun haben will. In diesem Beschluss werden schwere Vorwürfe gegen die Gewerkschaften erhoben bezüglich ihrer Vertragstreue. Dies war dann im Prinzip auch der Vorwurf der TdL am Ende der Verhandlung. Man konnte so den Eindruck gewinnen, dass der Schulterschluss mit VKA und dem Bund gesucht wurde, die parallel über eine Entgeltordnung zum TVöD verhandeln. Dort treten die Verhandlungen seit Monaten auf der Stelle, weil die Arbeitgeber nicht bereit sind, sich zu bewegen und wiederholt bereits erzielte Einigungsstände wieder infrage stellen.
Die Gewerkschaften haben von Anfang an deutlich gemacht, dass diese Verluste durch den Wegfall der Aufstiege bei Umstellung des BAT auf den TV-L materiell durch ein neues Eingruppierungsrecht kompensiert werden sollen. Diese Forderungen sind also keineswegs neu. Die Arbeitgeber betrachten dies als materielle Zugeständnisse. Derartige Regelungen können deshalb nach ihrer Auffassung nur im Rahmen einer Tarifrunde vereinbart werden.
Der Vorwurf den Gewerkschaften gegenüber, sich nicht an die vereinbarten Verhandlungsgrundlagen zu halten, ist nicht nachvollziehbar. Richtig ist dagegen, dass die TdL ihrerseits sich von Positionen losgesagt hat, die bereits als Lösungsmöglichkeiten im Gespräch waren.
Der nächste Verhandlungstermin am 29./30. November 2010 wurde von der TdL abgesagt. Obwohl GEW-Verhandlungsführerin Ilse Schaad deutlich gemacht hat, dass die GEW die bereits aufgenommenen Sondierungen zu einer Lehrkräfte-Entgeltordnung auch unter diesen Umständen gerne fortsetzen würde, haben die Arbeitgeber diese Termine ebenfalls definitiv abgesagt.
Ohne weitere Verhandlungen zur Ausgestaltung eines tariflichen Eingruppierungsrechts wird schwer werden, im Rahmen der Tarifrunde 2011 eine Entgeltordnung durchzusetzen.
Unser Ziel bleibt, in der Tarifrunde 2011 eine Vereinbarung zur tariflichen Eingruppierung aller Beschäftigten unter Einbeziehung der Lehrkräfte zu erreichen.
Wir müssen also weiterhin den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen und deutlich machen, dass dieses Thema für die Beschäftigten der Länder von größter Wichtigkeit ist.
TdL noch an Entgeltordnung interessiert?
Die Tarifverhandlungen der Gewerkschaften ver.di, GEW und der dbb-tarifunion mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über einen Eingruppierungstarifvertrag mit der TdL wurden am 15. November 2010 von der TdL komplett abgebrochen. Das betrifft auch die Verhandlungen über eine Entgeltordnung für Lehrkräfte. Nach dem zuletzt konstruktiven Verlauf der Verhandlungen kam dieser Abbruch für die Gewerkschaften überraschend. Ziel der GEW bleibt die Vereinbarung einer tariflichen Entgeltordnung zum TV-L inklusive der Lehrkräfte.