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Tarifvertrag Internationaler Bund: Tätigkeitsmerkmale stehen auf der Agenda

In den Verhandlungen über einen Entgelttarifvertrag beim Internationalen Bund haben die Gewerkschaften den Arbeitgebern einen Vorschlag zur Regelung der Tätigkeitsmerkmale vorgelegt. Die nächste Tarifrunde ist am 5. und 6. Juli.

(Foto: GEW)

In den Tarifverhandlungen über einen konzernweiten Entgelttarifvertrag beim Internationalen Bund (IB) steht nach der Einigung auf die Struktur der Entgelttabellen nun die Systematik der Tätigkeitsmerkmale auf der Agenda. Dazu legten GEW und ver.di den Arbeitgebern einen Vorschlag vor, zu dem in der nächsten Verhandlungsrunde am 5. und 6. Juli Rückmeldung erwartet wird.

Einigkeit gibt es über den Auszahlungszeitpunkt der Einmalzahlung von 700 Euro, die an Beschäftigte im Bereich SGB II und III gezahlt wird, deren Gehalt über dem Mindestlohn in der Weiterbildung liegt: Diese Einmalzahlung wird im Juni 2017 fließen. 

In dem Tarifstreit gibt es indes noch Knackpunkte: Die Gewerkschaften fordern etwa einen finanziellen Ausgleich für Beschäftigte, bei denen der IB durch die Erhöhung der Mindestlöhne die Entgelterhöhung vom 1. Januar 2016 im Januar 2017 angerechnet hat. Nach wie vor offen ist auch die Zahlung von Zeitzuschlägen im Bereitschaftsdienst. Die Arbeitgeber verlangen zudem, dass in stationären Einrichtungen 24-Stunden-Dienste und 12-Stunden-Dienste an Wochenenden ohne Bereitschaftsdienst tarifvertraglich ermöglicht werden.