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Weiterbildung

Verhandlungen für neuen Mindestlohn gestartet

Arbeitgeber und Gewerkschaften verhandeln seit Montag über einen neuen Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohns in der Weiterbildungsbranche.

Zum Ende des Jahres 2022 läuft der aktuelle Tarifvertrag und damit auch der allgemeinverbindliche Mindestlohn aus. (Foto: Christian von Polentz/transitfoto.de)

Arbeitgeber und Gewerkschaften in der beruflichen Weiterbildung sind am Montag in die Tarifrunde 2022 für einen neuen Mindestlohn gestartet. GEW und ver.di verlangen eine Erhöhung des Mindestlohnes für das pädagogische Personal um 7,5 Prozent zum 1.1.2023 und um weitere 7,5 Prozent zum 1.1.2024. Zu den weiteren Forderungen gehören eine Gesamtlaufzeit von zwei Jahren für die Jahre 2023 und 2024, eine Aufhebung der Stufen 1 und 2 sowie eine Orientierung an der Stufe 2.

Im Sommer 2018 hatten sich die Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung (BBB) mit der GEW und ver.di auf eine Fortführung des Mindestlohns für das pädagogische Personal in der Weiterbildung nach SGB II und III geeinigt. Der Tarifvertrag trat zum 1. April in Kraft. Seitdem stieg der Mindestlohn in Gruppe 1 um 12,55 Prozent und in Gruppe 2 um 16,03 Prozent.

Lohndumping verhindern

Lange stand die Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohntarifvertrages auf der Kippe, wurde aber am 27. März 2019 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verordnet. Zum Ende des Jahres 2022 läuft der aktuelle Tarifvertrag und damit auch der allgemeinverbindliche Mindestlohn aus.

Mit dem Mindestlohn soll verhindert werden, dass nicht organisierte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich Vorteile durch Lohndumping verschaffen und die tarifgebundenen Betriebe in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährden. Ziel ist es daher, den Mindestlohntarifvertrag in der Weiterbildung über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wieder für allgemeinverbindlich erklären zu lassen und eine einheitliche Untergrenze zumindest für das pädagogische Personal zu schaffen.