Tarifrunde Bund und Kommunen 2025
Tarifstreit geht in die vierte Runde
Für mehr als 2,5 Millionen Beschäftigte bei Bund und Kommunen geht es um Geld und Arbeitszeiten: Nach dem Schlichterspruch suchen die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern einen Weg zum Tarifabschluss.
Seit Januar verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeber im öffentlichen Dienst über Einkommen und Arbeitszeiten, mehrfach gab es Warnstreiks. Heute geht es in Potsdam in die entscheidende Runde für die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen.
Abschluss oder Streiks
Verhandlungsgrundlage ist ein Schlichtervorschlag. Nun geht es darum, ob die Tarifparteien mitgehen, nachverhandeln - oder sich entzweien. Findet sich auch diesmal keine Lösung, könnten die Gewerkschaften eine Urabstimmung über unbefristete Streiks einleiten.
Arbeitgeber riefen Schlichtung an
Nachdem es in der dritten Verhandlungsrunde im März keine Einigung gegeben hatte, erklärten die Arbeitgeber die Verhandlungen für gescheitert und riefen die Schlichtung an. Die Schlichtungskommission nahm am 24. März ihre Arbeit auf und veröffentlichte am 28. März eine Einigungsempfehlung, die den festgefahrenen Tarifkonflikt lösen soll. Die Fachleute in der Schlichtungskommission stimmten dem Vernehmen nach mit großer Mehrheit zu.
Die Empfehlung der Schlichtungskommission sieht im Kern folgende Regelungen vor:
Die Beschäftigten erhalten ab 1. April 2025 eine lineare Entgelterhöhung in Höhe von 3 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro, sowie eine weitere Entgelterhöhung ab 1. Mai 2026 in Höhe von 2,8 Prozent.
Die Jahressonderzahlung wird für die Beschäftigten von Bund und Kommunen ab dem Jahr 2026 erhöht. Zudem erhalten Beschäftigte außerhalb der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in freie Tage zu tauschen. Ab dem Jahr 2027 erhalten sie einen weiteren Urlaubstag.
Es wird zudem ab 2026 die Möglichkeit geschaffen, die wöchentliche Arbeitszeit beiderseits freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. Schließlich empfehlen die Schlichter, die Regelungen zu Langzeitkonten, zur Gleitzeit und zur Arbeitszeit von Rettungsdiensten zu verbessern.
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Zulagen für die Schichtarbeit auf 100 Euro und für die Wechselschichtarbeit auf 200 Euro angehoben.
Für die Beschäftigten des Bundes werden bisher unterschiedliche Arbeitsbedingungen in den Tarifgebieten Ost und West angeglichen. Im Bereich der Kommunen werden die Eingruppierungsregelungen für Hebammen und Entbindungspfleger modernisiert.
Die Tabellenentgelte werden für Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten ab 1. April 2025 um 75 Euro sowie um weitere 75 Euro ab 1. Mai 2026 angehoben. Zudem wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden eingeführt. Die Bestimmungen zu Verpflegungszuschüssen bei auswärtigen Bildungsmaßnahmen werden ebenfalls verbessert.
Der Schlichterspruch empfiehlt eine Laufzeit der Vereinbarung von 27 Monaten, von Januar 2025 bis Ende März 2027.
In den Tarifverhandlungen mit dem Bund und den Kommunen fordern die Gewerkschaften kräftige Gehaltserhöhungen für die Beschäftigten sowie wirksame Maßnahmen zur Entlastung:
- 8 Prozent mehr Gehalt – mindestens 350 Euro
- höhere Zuschläge für Überstunden und besondere Arbeitszeiten
- drei zusätzliche freie Tage pro Jahr
- ein „Meine-Zeit-Konto“, in dem die Beschäftigten Entgelterhöhungen und Zuschläge ansparen können, um sie zur Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit oder für zusätzliche freie Tage beziehungsweise längere Freistellungsphasen zu nutzen
- einen weiteren freien Tag pro Jahr für Mitglieder
- eine Wiederaktivierung der Regelungen zur Altersteilzeit
Damit der öffentliche Dienst attraktiv bleibt, müssen die Gehälter rauf und die Arbeitsbedingungen stimmen. Die Beschäftigten haben immer noch an der Belastung durch die hohe Inflation zu knabbern. Gerade im Sozial- und Erziehungsdienst gibt es bundesweit einen großen Fachkräftemangel. Um für junge Fachkräfte attraktiv zu sein, brauchen wir dringend wirksame Entlastung, damit die Kolleginnen und Kollegen gesund bis zur Rente arbeiten können.