Die Zusatzversorgung regelt in zwei weitgehend gleichlautenden Tarifverträgen, dem Altersversorgungstarifvertrag ATV und dem kommunalen ATV-K, ein einheitliches Leistungsrecht für alle Beschäftigten. Nachdem die TdL in der Tarifrunde 2015 die Leistungen der Zusatzversorgung zum Verhandlungsgegenstand gemacht hat, müssen auch die Beschäftigten von Bund, Kommunen, Kirchen und anderen Arbeitgebern mit Zusatzversorgung um ihre Rentenleistungen fürchten.
Parallel zu den Verhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in der Tarifrunde 2015 finden weiterhin die sog. Geschäftsführergespräche zur Zusatzversorgung statt, in denen neben der TdL auch der Bund und die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) mit am Tisch sitzen. Diese Gesprächsreihe wurde nach der offiziellen Unterbrechung der ATV-Verhandlungen Ende Mai 2014 durch die Arbeitgeberseite im Herbst 2014 aufgenommen. Bund und Kommunen achten sehr darauf, dass die Gewerkschaften keine Zugeständnisse gegenüber der TdL machen, von denen sie nicht profitieren würden.