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Tarifergebnis jetzt auch für den Eigenmittelbereich gesichert!

Ohne weitere Verhandlungen hat der Goethe-Vorstand das Tarifergebnis für die Bundesbeschäftigten, das erzielt wurde, auch für den Eigenmittelbereich übernommen. Damit sind auch im Eigenmittelbereich die Gehaltserhöhungen tariflich abgesichert.

Rückwirkend zum 1. Januar 2010 wurden danach die Gehälter um 1,2 Prozent erhöht, zum 1. Januar 2011 gibt es dann nochmals 0,6 Prozent und eine Einmalzahlung in Höhe von 240 Euro. Der dritte Schritt ist dann ein Plus von 0,5 Prozent zum 1. August 2011.

Auch bei der Entgeltordnung, also der Zuordnung von Tätigkeiten zu Entgeltgruppen, soll es weitergehen:
In einer Prozessvereinbarung wurde vereinbart, dass bis zum Jahresende eine neue Entgeltordnung entwickelt werden soll. Diese ist dann auch Grundlage für goethe-spezifische Verhandlungen. Völlig neu geschlossen wurde ein Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte. Neben abgespeckten und verkürzten Altersteilzeitregelungen sind hier neue Möglichkeiten eines flexiblen Übergangs in die Rente geschaffen.

Altersteilzeit:
Die neue Altersteilzeit kann nur noch für längstens fünf Jahre in Anspruch genommen werden. Sie ist möglich in „Restrukturierungs- und Stellenabbaubereichen“ und ansonsten kann sie beansprucht werden, wenn nicht mehr als 2,5 Prozent der Beschäftigten des Arbeitgebers Altersteilzeit in Anspruch genommen haben. Voraussetzung ist die Vollendung des 60. Lebensjahres. Für längstens fünf Jahre kann dann entweder im Block- oder im Teilzeitmodell „halb“ gearbeitet werden. Das Gehalt wird in dieser Zeit halbiert und um 20 Prozent aufgestockt. Bei der Berechnung der Rente wird ein 80-Prozent-Entgelt zugrunde gelegt.

FALTER:
FALTER ist ein Arbeitszeitmodell, das einen gleitenden Übergang in den Ruhestand bei gleichzeitig längerer Berufstätigkeit ermöglichen soll. Frühestens zwei Jahre vor Erreichen des normalen Rentenalters kann das Modell vereinbart werden. Während des „FALTER-Modells“ setzt sich das Entgelt aus dem Gehalt, das der ausgeübten Teilzeitbeschäftigung entspricht, und einer Teilrente zusammen. Dies bedeutet, dass über vier Jahre Teilzeit gearbeitet wird und eine hälftige Teilrente bezogen wird.

Das „FALTER-Modell“ ist auf Initiative der Arbeitgeber vereinbart worden. Da nur wenige ältere Beschäftigte die Regelaltersgrenze erreichen, da schon lange vor Erreichen der Altersgrenze aufgehört wird und da sich die Arbeit durch Stellenabbau und steigende Belastungen eher verdichtet hat, steht zu befürchten, dass das FALTER-Modell keinen breiten Anklang findet.