Die Verhandlungsführerin der GEW, Ilse Schaad, sprach mit Blick auf die Einigung von einem vertretbaren Ergebnis: „Das Niveau der Einkommenstabellen in den anderen Bundesländern konnte in Hessen gesichert werden“, befand Schaad. Die Laufzeit der Regelungen endet am 31. Dezember 2014.
„Die abschließende Bewertung des Ergebnisses für die Mitglieder der GEW hängt entscheidend auch davon ab, dass das Land den Abschluss bezüglich der Einkommen vollständig auf die Beamtinnen und Beamten des Landes überträgt", betonte die stellvertretende Vorsitzende der GEW Hessen, Karola Stötzel, im Anschluss an die Verhandlungen. „Zu Recht erwarten die Lehrkräfte in Hessen, dass die Übertragung auf den Beamtenbereich ohne Abstriche umgesetzt wird. Das ist in letzten Jahren leider nur unvollständig geschehen.“
Positiv: Urlaubsanspruch von 30 Tagen festgeschrieben
Als sehr positiv wertete die GEW Tarifkommission die Einigung beim Erholungsurlaub. Hier ist es gelungen, den Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr tarifvertraglich für alle Landesbeschäftigten festzuschreiben. Für die über 50-Jährigen gelten in Hessen nach wie vor Sonderregelungen, die drei weitere Erholungsurlaubstage beinhalten. Eine Kürzung des Urlaubsanspruchs Mitglieder der GEW im sozialpädagogischen Anerkennungsjahr konnte verhindert werden. Auch sie haben einen 30-tägigen Urlaubsanspruch.
Thema der Tarifverhandlungen war auch die in den vergangenen Jahren stark angestiegene Zahl von befristeten Beschäftigungsverhältnissen an hessischen Schulen und Hochschulen. Hierzu haben sich die Tarifvertragsparteien auf die Fortsetzung der Gespräche im 4. Quartal 2014 verständigt. Dazu kündigte Ilse Schaad an: „Wir werden für den Schulbereich, wo es über 6.000 befristete Arbeitsverhältnisse gibt, ein geregeltes Verfahren zur unbefristetes Übernahme verhandeln. Warum es die vielen Befristungen im Hochschulbereich gibt – in Hessen etwa 14.000 – ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Warum ungesicherte Beschäftigung die Qualität wissenschaftlicher Arbeit steigern soll, konnte mir noch niemand erklären.“
Die Tarifkommission der GEW hat die Zustimmung zu dem Verhandlungsergebnis empfohlen. In einer Befragung sind nun die vom TV-H betroffenen Mitglieder der GEW bis zum 10. Mai am Zug, ihr Votum zur Wiesbadener Tarifeinigung abzugeben.