Neue Stufenlaufzeiten
SuE-Beschäftigte bekommen schneller mehr Geld
Zum 1. Oktober 2024 sind die neuen Stufenlaufzeiten für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst Bund und Kommunen (TVöD) und der Länder (TV-L) in Kraft getreten. Das heißt: Es gibt schneller mehr Geld!
Für alle SuE-Beschäftigten im TV-L und TVöD gelten seit 1. Oktober 2024 neue und kürzere Stufenlaufzeiten. Das bedeutet einen schnelleren Stufenaufstieg und damit schneller mehr Geld. Außerdem gelten im Sozial- und Erziehungsdienst nun die gleichen Stufenlaufzeiten wie für die anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
Die neuen Stufenlaufzeiten im Überblick:
- Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
- Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
- Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
- Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
- Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.
Bis zum 30. September 2024 betrug die Laufzeit in Stufe 2 drei Jahre, in Stufe 3 vier Jahre.
Automatische Anpassung
Wer in die nächsthöhere Stufe kommt, muss darüber hinaus nichts tun: Die Anpassung erfolgt automatisch durch den Arbeitgeber, Beschäftigte müssen keinen Antrag stellen. Treten dennoch Probleme auf, sollten sich Beschäftigte an ihren Personalrat wenden. GEW-Mitglieder können ihren Landesverband kontaktieren, wenn dann immer noch Schwierigkeiten bestehen.
„Die Kolleg*innen haben sich die Verkürzung der Stufenlaufzeiten in den Tarifrunden erkämpft.“ (Annett Lindner)
Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes hatten sich jahrelang für die Anpassung der SuE-Stufenlaufzeiten stark gemacht. „Die Kolleg*innen haben sich die Verkürzung der Stufenlaufzeiten in den Tarifrunden erkämpft. Dieser Erfolg ist ihr Verdienst und zeigt, dass es sich lohnt, sich zusammenschließen“, sagte Annett Linder, GEW-Vorstandsmitglied Tarif- und Beamtenpolitik.
- Bist du in der Tätigkeit von Erzieher*innen, Heilerziehungspfleger*innen oder Heilerzieher*innen beschäftigt (S 4 Fallgr. 3 EntgO) und am 1. Oktober bereits seit mehr als vier Jahren in Stufe 4, wirst du zum 1. Oktober der Stufe 5 zugeordnet.
- Bist du in der Tätigkeit von Sozialarbeiter*innen bzw. Sozialpädagog*innen (S 8b, Fallgr. 3 EntgO) beschäftigt und am 1. Oktober bereits seit mehr als vier Jahren in Stufe 4, wirst du zum 1. Oktober der Stufe 5 zugeordnet.
- Bist du in der S 8b eingruppiert – z. B. Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in oder Gruppenleitung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung – und am 1. Oktober bereits seit mehr als vier Jahren in Stufe 4, wirst du zum 1. Oktober der Stufe 5 zugeordnet.
- Bist du in der S 8b eingruppiert – z. B. Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in oder Gruppenleitung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung – und am 1. Oktober bereits seit mehr als fünf Jahren in Stufe 5, wirst du zum 1. Oktober der Stufe 6 zugeordnet.
- Bist du in der Tätigkeit von Erzieher*innen, Heilerziehungspfleger*innen oder Heilerzieher*innen beschäftigt (S 4 Fallgr. 2, 20.6 EntgO) und am 1. Oktober bereits seit mehr als vier Jahren in Stufe 4, wirst du zum 1. Oktober der Stufe 5 zugeordnet.
- Bist du in der Tätigkeit von Sozialarbeiter*innen bzw. Sozialpädagog*innen (S 8b, 20.4 EntgO) beschäftigt und am 1. Oktober bereits seit mehr als vier Jahren in Stufe 4, wirst du zum 1. Oktober der Stufe 5 zugeordnet.
- Bist du in der S 8b, 20.5 EntgO eingruppiert – z. B. Gruppenleitung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung – und am 1. Oktober bereits seit mehr als vier Jahren in Stufe 4, wirst du zum 1. Oktober der Stufe 5 zugeordnet.
- Bist du in der S 8b, 20.5 EntgO eingruppiert – z. B. Gruppenleitung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung – und am 1. Oktober bereits seit mehr als fünf Jahren in Stufe 5, wirst du zum 1. Oktober der Stufe 6 zugeordnet.
- Bist du in der S 8b 20.6 EntgO eingruppiert – z. B. Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in oder Heilerzieher*in – und am 1. Oktober bereits seit mehr als vier Jahren in Stufe 4, wirst du zum 1. Oktober der Stufe 5 zugeordnet.
- Bist du in der S 8b 20.6 EntgO eingruppiert – z. B. Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in oder Heilerzieher*in – und am 1. Oktober bereits seit mehr als fünf Jahren in Stufe 5, wirst du zum 1. Oktober der Stufe 6 zugeordnet.