Mindestlohn in der Weiterbildung
Stundenlohn wächst bis 2026 kräftig
Die Beschäftigten in der Weiterbildung bekommen bis 2026 deutlich mehr Geld. Die Mindeststundenentgelte steigen in vier Schritten. Die kumulierte Erhöhung für die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 17,8 Prozent.
In nur vier Verhandlungsrunden haben die Gewerkschaften GEW und ver.di mit der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung e.V. (BBB) eine Einigung über den Mindestlohn in der Weiterbildung nach den Sozialgesetzbüchern II und III erzielt. Die Brutto-Mindeststundenentgelte in den Gruppen 1 und 2 steigen ab dem 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026 in vier Schritten:
- Erhöhung zum 1. Januar 2023 um 4 Prozent
- Erhöhung zum 1. Januar 2024 um weitere 4 Prozent
- Erhöhung zum 1. Januar 2025 um weitere 4,25 Prozent
- Erhöhung zum 1. Januar 2026 um weitere 4,5 Prozent
Die kumulierte Erhöhung für die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 17,8 Prozent. Mit den identischen linearen Erhöhungen für die Gruppen 1 und 2 gelang es, ein weiteres Auseinandertreiben beider Gruppen zu vermeiden.
Sollten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern – etwa durch die Einführung einer Tariftreueregelung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – haben die Tarifvertragsparteien ein Sonderkündigungsrecht und können den Tarifvertrag anpassen.
Branchentarifvertrag Weiterbildung geplant
Nach Ablauf der beiderseitigen Erklärungsfrist am 30. April 2022 werden die Tarifvertragsparteien die Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohntarifvertrages Weiterbildung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragen. Damit würde der Tarifvertrag für alle pädagogisch Beschäftigten in der öffentlich geförderten Weiterbildung gelten.
Zudem verabredeten die Tarifvertragsparteien, noch in diesem Jahr in Verhandlungen zu einem Branchentarifvertrag Weiterbildung einzutreten und die Arbeitsbedingungen insgesamt anzupacken. Der Mindestlohntarifvertrag ist für die Gewerkschaften nur ein erster Schritt, um die Branche attraktiver zu machen. Weitere Schritte sollen noch in diesem Jahr folgen.
„Unternehmen, die Dumpinglöhne zahlen, dürfen auf dem Markt keine Chance haben.“ (Daniel Merbitz)
„Das ist ein sehr gutes Ergebnis. Es sichert den Beschäftigten in Zeiten hoher Inflation die dringend notwendigen Gehaltssteigerungen und honoriert ihre hohe Leistungsbereitschaft“, kommentierte Daniel Merbitz, GEW-Vorstandsmitglied für Tarif- und Beamtenpolitik. „Der Tarifvertrag zieht eine bundesweit einheitliche Untergrenze ein. Unternehmen, die Dumpinglöhne zahlen, dürfen auf dem Markt keine Chance haben.“
Fachkräftemangel stoppen
Der Leiter des GEW-Organisationsbereichs Berufliche Bildung und Weiterbildung. Ralf Becker, sagte: „Der Tarifabschluss verschafft dem pädagogischen Personal in der Weiterbildung einen garantierten Mindestverdienst, der weit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Das ist ein notwendiger Schritt, um den immer größer werdenden Fachkräftemangel durch Abwanderung in andere Bildungsbereiche zu stoppen.“