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Fördermittel-Affäre

Stark-Watzinger lässt viele Fragen offen

Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hat zum Vorwurf Stellung genommen, ihr Haus habe politische Meinungsäußerungen mit dem Entzug von Fördermitteln bestrafen wollen. Doch es bleiben einige Fragen offen.

Foto: Shutterstock/GEW

Die Erklärung von Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger wurde in der Nacht zu Montag auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlicht: Die Ministerin habe den Bundeskanzler gebeten, ihre erst vor einem Jahr berufene Staatssekretärin Sabine Döring in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Gleichzeitig reagiert sie mit der Erklärung auf eine Aufforderung unter anderem der GEW, zu Berichten des NDR Stellung zu nehmen. Demnach habe die „Leitung“ des BMBF prüfen lassen, ob Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern eines Statements gegen die Räumung eines pro-palästinensischen Protestcamps an der Freien Universität Berlin Fördermittel gestrichen werden könnten.

Stark-Watzinger stellte nun klar, es sei ein „Kernprinzip der Wissenschaftsfreiheit“, dass Wissenschaftsförderung „nach wissenschaftlichen Kriterien, nicht nach politischer Weltanschauung“ erfolge. Weiter räumt sie ein, dass in ihrem Haus eine Prüfung förderrechtlicher Konsequenzen veranlasst worden sei. Davon habe sie aber erst am 11. Juni erfahren. Die Prüfung habe im Übrigen nicht sie selbst, sondern ihre Staatssekretärin Sabine Döring veranlasst, die nun entlassen werden soll.

„Es bleiben zu viele Fragen offen.“ (Andreas Keller)

Der stellvertretende Vorsitzende und Hochschulexperte der GEW Andreas Keller begrüßte, dass die Ministerin endlich ihr Schweigen zur Fördermittel-Affäre gebrochen hat, zeigte sich aber unzufrieden mit dem Inhalt der Erklärung. „Es bleiben zu viele Fragen offen. Stark-Watzinger selbst hatte die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Statements massiv öffentlich angegriffen und implizit ihre Verfassungstreue in Frage gestellt. Nun aber will sie mit der ganzen Sache nichts zu tun haben, sondern erst mit dem Bekanntwerden des Prüfauftrags davon erfahren haben? Das ist schwer vorstellbar, solange nicht die Abläufe im Ministerium im Detail offen liegen. Selbst wenn die Staatssekretärin in so einer sensiblen Angelegenheit eigenmächtig gehandelt haben sollte, kann sich die Ministerin nicht aus der politischen Verantwortung dafür stehlen. Schließlich trägt sie die Verantwortung für das Handeln ihrer Staatssekretärin.“

Fest steht für den GEW-Vize, dass die Ministerin mit dieser Erklärung zu viele Fragen unbeantwortet lässt. „Die Leitung des BMBF muss über jeden Zweifel erhaben sein, dass das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit Grundlage ihres Handelns ist und sie Forschungsförderung nicht davon abhängig macht, wie sich Forschende politisch äußern. Die Ministerin muss daher den Vorgang im Einzelnen und vollständig aufklären und dem zuständigen Bundestagsausschuss Rede und Antwort stehen, und zwar unverzüglich“, mahnte Keller.