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Stand der Dinge: Entscheidung gut abwägen!

Zum 1.8.2015 ist der von dbb beamtenbund und tarifunion mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder abgeschlossene Tarifvertrag für Lehrkräfte in Kraft getreten. Die GEW hat diesen Tarifvertrag nicht unterschrieben. Ein Überblick zum Stand der Dinge.

Andreas Gehrke, GEW Vorstandsmitglied für Tarif- und Beamtenpolitik über den Stand der Dinge in Sachen Tarifvertrag für Lehrkräfte

Durch die Ankopplung an 15 unterschiedliche Landesbesoldungsgesetze ist der dbb-Tarifvertrag nicht  nur sehr umfangreich, sondern auch sehr kompliziert. Wohl deshalb brauchte die TdL drei Monate, um einen Entwurf für die Redaktionsverhandlungen mit dem dbb zu erarbeiten, die dann nach einem weiteren Monat beendet wurden. Die TdL-Mitgliederversammlung hat beschlossen, die allein mit dem dbb abgeschlossene Tarifeinigung in allen Mitgliedsländern und auf alle Lehrkräfte anzuwenden. Dabei soll es nicht darauf ankommen, ob die Lehrkräfte Mitglied einer Mitgliedsorganisation des dbb, der GEW oder ob sie überhaupt gewerkschaftlich organisiert sind. Gemäß Paragraf 4 Tarifvertragsgesetz (TVG) gelten die Rechtsnormen eines Tarifvertrages zunächst einmal unmittelbar und zwingend nur für alle Tarifgebundenen, die Mitglied der vertragsschließenden Tarifvertragspartei sind. Das sind in diesem
Fall die Mitglieder der im dbb organisierten Lehrerverbände. Der Tarifvertrag gilt weder für GEW-Mitglieder noch für Unorganisierte. Allerdings kann der jeweilige Arbeitgeber, so wie die TdL es beschlossen hat, den Tarifvertrag auf diese anwenden. Führt die Übertragung des Tarifvertrages zu Verschlechterungen, darf er auf GEW-Mitglieder nicht angewendet werden

Antrag muss gestellt werden

Alle Beschäftigten, die einen Anspruch auf Höhergruppierung oder die Angleichungszulage haben und entsprechend berücksichtigt werden wollen, müssen einen Antrag stellen. Eine Höhergruppierung erfolgt rückwirkend zum 1. August 2015. Der Antrag ist bis spätestens 31. Juli 2016 an die zuständige personalverwaltende Stelle zu richten. Bei Anspruch auf Zahlung der Angleichungszulage in Höhe von 30 Euro monatlich für die Entgeltgruppen E 9, E 10 und E 11, die ab dem1. August 2016 gezahlt
wird, kann die Zulage bis zum 31. Juli 2017 beantragt werden. Ob GEW-Mitglieder einen Antrag stellen sollten, weil sie unter die neuen tariflichen Regelungen fallen wollen, ist auf jeden Fall gut zu überlegen. Unter Umständen hat eine Höhergruppierung Einfluss auf die bisherige Zuordnung zu den Erfahrungsstufen. Auf jeden Fall beginnt die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe neu. Die Höhergruppierung kann auch zu einem (teilweisen) Verlust des gewährten Strukturausgleichs
oderzu einem niedrigeren Bemessungssatz bei der Jahressonderzahlung führen.

Im Übrigen streben die Länder mit diesem Verfahren den Abschluss neuer Arbeitsverträge an, die dann den Bezug auf den dbb-Tarifvertrag zum Inhalt haben. Das heißt auch, dass bei Um- oder Versetzungen mögliche Verschlechterungen, die sich aus dem Tarifvertrag ergeben, greifen. Angesichts der langen Fristen gibt es ausreichend Zeit, eine Antragstellung sorgfältig zu überdenken und dabei die Ergebnisse der weiteren Diskussionen innerhalb der GEW abzuwarten. Das gilt auch und gerade angesichts des Versuchs der TdL, die tarifbeschäftigten Lehrkräfte zu verunsichern.
Die TdL hat allen GEW-Landesverbänden angeboten, auf Landesebene inhaltsgleiche Tarifverträge abzuschließen. Die für Tarifpolitik zuständige Bundesebene der GEW wurde jedoch nicht einbezogen. Die zuständigen Gremien bewusst zu umgehen, ist ein bemerkenswerter Stilbruch der TdL im Umgang mit ihrem Tarifpartner. Das Ziel dieses „Angebots“ ist natürlich eine Spaltung der GEW. Dieser Versuch wird scheitern. Im Koordinierungsvorstand – in diesem Gremium sind der Geschäftsführende Vorstand und die Landesvorsitzenden vertreten – wird Ende September die Diskussion über das weitere Vorgehen der GEW zu der Frage fortgesetzt, wie die Ausei­nandersetzung für das Ziel der gleichen Bezahlung für gleichwertige Arbeit fortzuführen ist. Danach wird es auch
eine abgestimmte Reaktion auf die Schreiben der TdL geben.

Dieser Beitrag ist in der Septemberausgabe der GEW Mitgliederzeitschrift E&W - Erziehung & Wissenschaft erschienen.