Die tatsächlichen Verwaltungskosten einer Rückmeldung hätten nur etwa 20 Euro betragen, die Hochschulen hatten zwischen 2000 und 2008 aber 51 Euro pro Semester kassiert.
Dies sei ein „grobes Missverhältnis“, befanden die Richterinnen und Richter. Gegen die Gebühren hatten mehrere Studierende mit Unterstützung der GEW geklagt. Allerdings: Das Urteil ist nicht einfach auf andere Hochschulen übertragbar. Häufig werden nicht nur Rückmeldegebühren, sondern allgemeine Verwaltungskostenbeiträge kassiert – dann kann auch ein höherer Betrag verfassungskonform sein. Ob und wie die Studierenden in Brandenburg ihre Gebühren zurückbekommen, muss jetzt noch vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geklärt werden.