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Coronakrise

Sommersemester soll nicht zählen

Vor dem Hintergrund der wegen des Coronavirus geschlossenen Hochschulen fordert auch die GEW, dass Studierende keine Nachteile haben dürften. Die Gewerkschaft plädiert für eine Verlängerung von BAföG und Zeitverträgen.

Foto: Pixabay / CC0

Die GEW stellt sich hinter das von Lehrenden an Hochschulen in ganz Deutschland geforderte „Nichtsemester“. Nach Ansicht der Bildungsgewerkschaft darf das Sommersemester 2020 nicht verlorengegeben werden, aber auch nicht zählen. „Hochschulen, Lehrende und Studierende werden alles tun, um für einen geordneten Lehr-, Forschungs- und Studienbetrieb zu sorgen“, sagte der GEW-Hochschulexperte und Gewerkschaftsvize Andreas Keller am Montag in Frankfurt am Main. Niemand dürfe jedoch dafür bestraft werden, dass sie oder er in Folge der Coronakrise die erwarteten Leistungen nicht erbringen könne. „Das Semester darf daher nicht zählen: weder bei der Ausbildungsförderung noch bei befristeten Arbeitsverträgen.“

„Beim BAföG muss die Förderhöchstdauer pauschal um ein Semester erhöht werden.“ (Andreas Keller) 

Behinderungen von Forschung, Lehre und Studium seien bereits absehbar: Lehrveranstaltungen, Forschungsreisen und Fachtagungen fänden nicht statt, Bibliotheken, Archive und Labore blieben geschlossen, Praktika, Jobs und Kinderbetreuungsangebote fielen weg. „Hinzu kommt, dass die Hochschulen nicht auf eine flächendeckende Umstellung ihrer Lehre auf ein Fernstudium eingestellt sind: Dafür sind weder die Lehrenden ausreichend qualifiziert noch gibt es eine dafür geeignete digitale Infrastruktur“, sagte Keller.

 

Die GEW sieht Bund, Länder und Hochschulen am Zug: „Beim BAföG muss die Förderhöchstdauer pauschal um ein Semester erhöht werden. Analog sind Stipendien der Studien- und Promotionsförderung um ein Semester zu verlängern. Befristete Arbeitsverträge mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind um sechs Monate zu verlängern, damit die wissenschaftlichen Qualifizierungsziele erreicht und Forschungsprojekte abgeschlossen werden können.“

„Studierenden, die aufgrund wegfallender Jobs in Not geraten, soll aus einem Studienfonds unbürokratisch Hilfe gewährt werden.“

Außerdem sollten Hochschulen ihren Lehrbeauftragten die volle Semestervergütung zahlen. Verträge mit studentischen Beschäftigten müssten wie geplant ausgestellt oder verlängert werden. „Studierenden, die aufgrund wegfallender Jobs in Not geraten, soll aus einem Studienfonds unbürokratisch Hilfe gewährt werden“, forderte Keller.

Offener Brief aus der Wissenschaft

Hunderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Forschung und Lehre hatten einen Offenen Brief unterzeichnet, in dem verlangt wird, die Lehre im Sommersemester solle stattfinden, das Semester dürfe aber formal nicht gezählt werden, so dass Studierenden keine Nachteile entstünden. Initiatoren des Briefs sind Paula-Irene Villa Braslavsky von der LMU München, Andrea Geier von der Universität Trier und Ruth Mayer von Leibniz Universität Hannover.