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Coronakrise

Soloselbstständige Lehrkräfte von Soforthilfen ausgeschlossen

Die Corona-Krise verdeutlicht: Obwohl freie Honorarlehrkräfte teils seit Jahren oder Jahrzehnten im öffentlichen Auftrag mit Daueraufgaben unterrichten, verweigern ihre Auftraggeber ihnen eine angemessene Beschäftigung und Absicherung.

Soloselbstständige Lehrkräfte und -beauftrage haben keinen Zugang zu den staatlichen Soforthilfen wegen der Coronakrise. Die GEW kritisiert: Zwar sei den Bildungseinrichtungen zu Beginn des Shutdowns Unterstützung zugesagt worden, den nun geltenden Verwaltungsbestimmungen zufolge müssen die soloselbstständig Lehrenden jedoch Betriebsausgaben während der Zeit des Unterrichtsausfalles nachweisen können, um eine Soforthilfe zu erhalten. Dazu zählen Mieten für Seminarräume oder Leasingraten für Fahrzeuge.

„Freiberufliche Lehrkräfte an Volkshochschulen, an Sprachschulen, an Musikschulen, Lehrbeauftragte an den Hochschulen besitzen jedoch in der Regel keine eigenen Betriebsräume oder einen Fuhrpark - ihr Betriebsmittel ist ihre Person selbst, ihre fachliche und pädagogische Kompetenz, für sie ist ihre Tätigkeit ihr Hauptberuf, es geht daher um nichts Anderes als die Sicherung ihrer persönlichen Existenz“, betont die GEW.    

Bundesweit gibt es rund 400.000 Honorarlehrkräfte, von denen mehr als 100.000 ihren Lebensunterhalt als Soloselbständige bestreiten.

Forderungen der GEW

Für grundlegende dauerhafte Verbesserungen der Finanzierung und Beschäftigung in der öffentlichen Weiterbildung verlangt die GEW, hauptberufliche Honorarkräfte mit Daueraufgaben grundsätzlich unbefristet und qualifikationsadäquat anzustellen. Um die soziale Sicherung der Honorarlehrkräfte zu gewährleisten, tritt die Gewerkschaft ferner dafür ein, das Bürgerliche Gesetzbuch im § 611a zu erweitern: „Persönlich abhängig sind auch Personen, die wirtschaftlich abhängig und vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig sind.“

Diese an das Tarifvertragsrecht angelehnte Bestimmung würde endlich eine klare gesetzliche Abgrenzung zwischen Arbeitnehmereigenschaft und Selbstständigkeit schaffen. Die Länder könnten einen ersten Schritt unternehmen, wenn sie ihre Anstrengungen für die von ihnen verantwortete Erwachsenenbildung auf zunächst ein Prozent ihres Bildungsbudgets erhöhen. Ähnliche Verbesserungen und ein klares Bekenntnis zur öffentlich verantworteten Weiterbildung erwartet die GEW vom Bund.