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DigitalPakt Schule

So wird Bildung digital

Der DigitalPakt Schule ist endlich beschlossen – jetzt geht es an die Umsetzung in den Ländern. Die GEW hat dazu konkrete Empfehlungen.

Bund und Länder wollen mit dem „DigitalPakt Schule“ die Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik verbessern. Über einen Zeitraum von fünf Jahren soll der Bund insgesamt fünf Milliarden Euro für die digitale Infrastruktur an Schulen zur Verfügung stellen, davon 3,5 Milliarden Euro noch in dieser Legislaturperiode. Dies soll aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ („Digitalinfrastrukturfonds“) finanziert werden. Die Länder einschließlich ihrer Kommunen bringen zusätzlich einen investiven Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent ein, sodass das Mittelvolumen summiert (mindestens) 5,5 Milliarden beträgt.

 

Nach der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, die bereits ausgehandelt wurde und noch von den Ländern unterzeichnet werden muss, wird jedes Bundesland eine eigene, mit dem Bund abgestimmte, Förderrichtlinie herausgeben, die die Einzelheiten der Förderung festlegt. Beantragt werden die Mittel schließlich durch den Schulträger, bei dem wiederum die einzelnen Schulen ihre Bedarfe anmelden.

 

Diese Punkte sind aus Sicht der GEW bei der Umsetzung besonders wichtig:

Primat der Pädagogik

Die Umsetzung des DigitalPakts Schule darf nicht die einseitige Anpassung der Schulen an die technischen Möglichkeiten und die Digitalisierung der Lernprozesse sein, sondern die Nutzung der Technik zur Umsetzung des pädagogischen Konzepts einer Schule ermöglichen. Hierzu ist eine auskömmliche Systemzeit notwendig, d.h. Stundenermäßigung für die Schulentwicklung sowie ausreichende Fortbildungsangebote, wobei auch für die Umsetzung der angeeigneten Kompetenzen in der schulischen Praxis zeitliche Ressourcen zur Verfügung stehen müssen.

 

Mindeststandards für den Datenschutz

Hinsichtlich der Lernplattformen, der Geräte der Schüler/innen sowie der Dienstgeräte der Lehrer/innen sind Mindeststandards vorzugeben, die den Datenschutz, die Persönlichkeitsrechte der Lernenden und Lehrenden sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz wahren als auch unerwünschte Aspekte wie Cybermobbing verhindern. Zudem sind die Mitbestimmungsrechte der Personalräte auf allen Stufen bei der Einführung und Erweiterung von Lernplattformen umfassend zu beachten, insbesondere um die Entgrenzung von Arbeit sowie eine Überwachung der Arbeitsleistung zu vermeiden.

 

Die Administration der Hard- und Software

Diese darf nicht von Lehrkräften „on top“ oder mit nicht ausreichender Freistellung geleistet werden. Hierfür sollte entweder Personal von den Kommunen oder dem Land zusätzlich beschäftigt oder es müssen Lehrkräfte bedarfsgerecht freigestellt und regelmäßig fortgebildet werden. Sowohl die Fortbildungsmaßnahmen als auch die Administration müssen in öffentlicher Verantwortung und Durchführung bleiben.

 

Ausweitung der Lernmittelfreiheit

Sowohl die Lernenden (Geräte der Schüler/innen) als auch die Lehrenden (Dienstgeräte) sind mit entsprechender Technik auszustatten. Für die zweite Gruppe muss das Prinzip „dienstliche Tätigkeit – dienstliche Arbeitsmittel“ gelten.

Mehr Infos zum DigitalPakt Schule.