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Corona-Pandemie

So könnten die berufsbildenden Schulen öffnen

Viele Schülerinnen und Schüler in berufsbildenden Schulen werden unmittelbar oder im nächsten Jahr eine Prüfung ablegen. Die GEW hat Rahmenbedingungen formuliert, wie diese besondere Herausforderung von den Schulen gemeistert werden kann.

Foto: pixabay, CC0

Das Statistische Bundesamt schätzt, dass rund 2,6 Millionen Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildende Schulen zurückkehren. Von den 8,3 Millionen Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen werden also gut 30 Prozent der Schülerinnen und Schüler schrittweise wieder in die Schulen gehen können. An den berufsbildenden Schulen ist dieser Anteil ist jedoch bedeutend höher: Von den gut 2,4 Millionen Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen lernen bis zu 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Klassen, die unmittelbar oder im nächsten Jahr eine Prüfung ablegen.

Mehr als 50 Prüfungstage müssen alleine für die Prüfungstermine in den vielfältigen Bildungsgängen (z.B. FHR-Prüfung, Abiturprüfungen, Kammerprüfungen) veranschlagt und organisiert werden. Das erschwert den Unterrichtsbetrieb zunehmend. Wegen der Vielfalt der Bildungsgänge und der Größe der Systeme sind die berufsbildenden Schulen damit vor besondere Herausforderungen gestellt.

Die GEW fordert bei einer schrittweisen Öffnung der berufsbildenden Schulen die Gewährleistung des Infektionsschutzes. Die Personalvertretungen müssen bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebes und der Einhaltung der Schutzvorschriften rechtzeitig und umfassend beteiligt werden. Dabei sind die zu einer Risikogruppe gehörenden Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler besonders zu berücksichtigen. Außerdem muss geklärt werden, wer für die Einhaltung der Hygienestandards, Sicherheitsabstände verantwortlich ist. 

Folgende Rahmenbedingungen müssen aus Sicht der GEW daher länderübergreifend beachtet werden:

  • Lehrkräfte, die zur vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppe gehören, dürfen weiterhin nur im Homeoffice eingesetzt werden. Ebenso Lehrkräfte, die mit einer solchen Person im Haushalt leben.
  • Gleichzeitig müssen Lösungen für Schülerinnen und Schüler gefunden werden, die zur Risikogruppe gehören oder mit solchen Personen im Haushalt leben.Die Reinigungs-Zyklen an den Schulen müssen deutlich erhöht und alle relevanten Oberflächen täglich desinfiziert werden.
  • Für alle Personen der Schulgemeinschaft müssen ausreichend Schutzmasken, Desinfektionsmittel, Handschuhe, Papierhandtücher und Seife vorhanden sein.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss überall eingehalten werden können, in den Klassenzimmern, auf den Fluren, in den Eingangsbereichen, auf dem Pausenhof, in der Cafeteria und in den Toiletten.
  • Es muss sichergestellt werden, dass sich die Schülerinnen und Schüler in den Pausen nicht zu nahekommen.
  • Der Schulweg der Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildenden muss ebenfalls so zurückgelegt werden können, dass die Mindestabstände im öffentlichen Nahverkehr eingehalten werden können.
  • Eine gute Belüftung der Klassenzimmer muss sichergestellt werden.
  • Auch in den Lehrerinnen- und Lehrerzimmern muss der Mindestabstand gewährleistet sein. Gemeinsam genutzte Arbeitsmittel wie Kopiergeräte und PCs müssen regelmäßig desinfiziert werden.
  • Für Lehrkräfte mit Kindern bis 12 Jahren und besonders für Alleinerziehende müssen Möglichkeiten der Notbetreuung organisiert werden.
  • Lehrkräften im Homeoffice sind dienstliche mobile Endgeräte zur Verfügung zu stellen.