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Beschäftigt im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst?

So kannst du deine Regenerationstage in Anspruch nehmen

In den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) 2022 vereinbarten Gewerkschaften und Arbeitgeber unter anderem feste und wählbare freie Tage. Für einige Kolleginnen und Kollegen bedeutet das bis zu 34 freie Tage pro Jahr! Die GEW erklärt, wie Beschäftigte ihre zusätzlichen freien Tage in Anspruch nehmen können und was dabei zu beachten ist.

Jetzt steht fest, wie du im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst deine Regenerationstage in Anspruch nehmen kannst. (Foto: Shutterstock/GEW)

Aktualisiert am 20.09.2023.

 

Alles zu den Regenerationstagen

Beschäftigte im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst haben seit dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst TVöD SuE 2022 Anspruch auf bis zu zwei freie Tage pro Kalenderjahr. Das sind die Regenerationstage.

Grundsätzlich gilt: Wann Beschäftigte ihren Regenerationstag bzw. ihre Regenerationstage nehmen möchten, steht ihnen frei. Der Arbeitgeber hat ihren Wunsch für einen bestimmten Tag zu berücksichtigten, sofern dem keine dringenden dienstlichen bzw. betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Regenerationstage müssen in einem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Eine freiwillige Übertragung ins kommende Kalenderjahr ist nicht möglich. Wenn Beschäftigte die Regenerationstage aus persönlichen Gründen wie bspw. Krankheit oder Mutterschutz/Elternzeit nicht nehmen können, ist leider keine Übertragung ins kommende Kalenderjahr möglich. Davon ausgenommen ist die Übertragung der Regenerationstage aus dienstlichen/betrieblichen Gründen (s. Welche Fristen muss ich beachten?).

Viele Beschäftigte erhalten seit dem Tarifabschluss TVöD SuE 2022 eine monatliche SuE-Zulage. Sie haben die Möglichkeit, einen Teil der Zulage in bis zu zwei weitere freie Tage umzuwandeln.

Die Höhe der monatlichen SuE-Zulage ist für die Umwandlungstage irrelevant. Wichtig ist nur, dass die Beschäftigte diese erhalten. Die Zulage wird anteilig entsprechend des auf den Stundenlohn umgerechneten Bruttomonatslohns gekürzt.

Auch bei den Umwandlungstagen steht der Wunsch der Beschäftigten im Vordergrund. Arbeitgeber dürfen dem gewünschten Zeitpunkt nur aus dringlichen dienstlichen/ betrieblichen Gründen widersprechen. Die Zulage wird im Folgemonat des Regenerationstages entsprechend gekürzt.

Beschäftigte im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst erhalten die Regenerationstage. Anspruch auf die Umwandlungstage haben diejenigen Beschäftigten, die die monatliche SuE-Zulage erhalten.

Die Anzahl der Regenerationstage hängt von der individuellen Verteilung der Arbeitszeit ab. Wer regelmäßig eine fünf oder vier-Tage Woche hat, hat Anspruch auf zwei Regenerationstage pro Kalenderjahr.

Beschäftigte, die regelmäßig an zwei oder drei Tagen die Woche arbeiten, erhalten jährlich einen Regenerationstag.

Keinen Anspruch auf einen Regenerationstag hat, wer regelmäßig einen Tag die Woche arbeitet.

Bei Beschäftigten, die in einem Kalenderjahr weniger als vier Monate Anspruch auf Entgelt hatten, reduziert sich der Regenerationstag auf einen freien Tag.

Seit 2023 heißt das konkret: 30 Urlaubstage (bei einer fünf Tage Woche) + zwei Entlastungstage + max. zwei Tage durch Umwandlung eines Teils der monatlichen Zulage = bis zu 34 freie Tage pro Jahr.

Um den Regenerationstag in Anspruch zu nehmen, teilen ihn Beschäftigte ihrem Arbeitgeber spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Zeitpunkt schriftlich mit. Dieser teilt seine Entscheidung spätestens zwei Wochen vorher schriftlich mit. Wenn sich Beschäftigte und Arbeitgeber einig sind ist es auch möglich, die Regenerationstage kurzfristig zu gewähren.

Wer einen Umwandlungstag in Anspruch nehmen möchte, verfährt genauso. Voraussetzung dafür ist allerdings, die anteilige Umwandlung der SuE-Zulage bereits im vorherigen Kalenderjahr dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt zu haben (s. Welche Fristen muss ich beachten?).

Bei den Regenerations- und Umwandlungstagen ist wichtig, dass diese schriftlich geltend gemacht werden.

Für GEW-Mitglieder gibt es im Mitgliedernetz eine Formulierungshilfe, um Regenerations- und Umwandlungstage in Anspruch zu nehmen. Den Link dazu findest du unten in der Info-Box.

Beschäftigte teilen dem Arbeitgeber den Regenerationstag spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Zeitpunkt schriftlich mit. Damit Regenerationstage in einem Kalenderjahr nicht versehentlich verfallen, müssen Beschäftigte allerspätestens Ende November diese beim Arbeitgeber schriftlich geltend machen. Nur so können sie bis Ende des Jahres genommen werden.

Wichtig: Es kann passieren, dass Beschäftigte die Regenerationstage in einem Kalenderjahr aus dienstlichen/ betrieblichen Gründen nicht in Anspruch nehmen können. In diesem Fall ist es möglich, Regenerationstage bis spätestens 30. September des darauffolgenden Jahres zu nehmen. Auch hier gilt die vier Wochen Frist. Nach dem 30. September verfallen diese Regenerationstage.

Wenn Beschäftigte die bis zu zwei Umwandlungstage in Anspruch nehmen möchten, müssen sie das bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres schriftlich für das kommende Kalenderjahr mitteilen. Den genauen Zeitpunkt ihrer Regenerationstage können sie in dem kommenden Kalenderjahr festlegen. In dem entsprechenden Kalenderjahr selbst werden Umwandlungstage wie Regenerationstage behandelt.

Der 31. Oktober gilt nicht für Beschäftigte, die bis zu diesem Tag keinen Anspruch auf die monatliche SuE-Zulage haben. Wer seine Tätigkeit nach dem Stichtag aufnimmt kann dem Arbeitgeber die Absicht, die Zulage in dem entsprechenden Kalenderjahr in freie Tage umzuwandeln, drei Monate nach Arbeitsbeginn ankündigen.

Der Arbeitgeber muss sowohl bei den Regenerations- wie auch den Umwandlungstagen den Wunsch der Beschäftigten berücksichtigen. Allerdings kann er dem gewünschten Zeitpunkt des Regenerations- bzw. Umwandlungstag widersprechen, wenn dringende dienstliche/ betriebliche Gründe dem individuellen Tag entgegenstehen.

GEW-Mitglieder können sich im Zweifelfall an ihren Landesverband wenden.

Für GEW-Mitglieder gibt es im Mitgliedernetz eine Formulierungshilfe, um Regenerations- und Umwandlungstage in Anspruch zu nehmen.

Den Link dazu findest du unten in der Info-Box.

Außerdem können sich GEW-Mitglieder bei weiteren Fragen an ihren zuständigen GEW-Landesverband wenden.