Während die kommunalen Arbeitgeber noch mit der Umsetzung des Tarifabschlusses für den Sozial- und Erziehungsdienst beschäftigt sind, steht bereits die nächste Tarifrunde vor der Tür. Diesmal geht es um die turnusmäßige Gehaltsrunde für alle rund 2,14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen. Die GEW fordert eine Erhöhung des Gehalts um sechs Prozent. "Gerade die aktuellen Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik zeigen, dass Deutschland einen handlungsfähigen Staat mit hoch qualifizierten und motivierten Beschäftigten braucht. Der öffentliche Dienst muss für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiv bleiben: Dazu gehören nicht zuletzt eine gute Bezahlung und faire Arbeitsbedingungen", begründete GEW-Vorsitzende Marlis Tepe heute in Berlin die Forderung.
Bund und Kommunen haben im vergangenen Jahr ein ordentliches Haushaltsplus verzeichnet und können nach den aktuellen Prognosen auch weiterhin mit steigenden Einnahmen rechnen. "Dafür haben die Beschäftigten mit ihrer Arbeit die Voraussetzungen geschaffen, jetzt müssen sie an dieser Entwicklung beteiligt werden", sagte Tepe.
Auch die Beschäftigten an vielen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) anwenden, sowie der Bundeshochschulen sind von der Tarifrunde betroffen. Über die Gehälter der Beschäftigten an den übrigen Hochschulen wird wieder 2017 im Rahmen der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder verhandelt. Besonders wichtig für die Kolleginnen und Kollegen an den Forschungseinrichtungen: Neben der Gehaltserhöhung verfolgt die GEW in den Verhandlungen die Ziele, die Befristungspraxis im öffentlichen Dienst einzudämmen.
Die Gehaltsrunde betrifft ebenfalls die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst, die im letzten Jahr für eine Aufwertung ihres Berufsfeldes gekämpft haben. Eine angemessene Gehaltserhöhung wäre auch ein weiterer Schritt in Richtung Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes. Für die GEW ebenfalls wichtig sind die endgültige Abschaffung der Ost-West-Diskriminierung im Tarifvertrag und wirksame Maßnahmen zur Begrenzung befristeter Arbeitsverträge.
Die Verhandlungen beginnen am 21. März in Potsdam. Weitere Verhandlungsrunden sind für den 11./12. April und für den 28./29. April geplant, so dass frühestens am 29. April mit einem Abschluss zu rechnen ist.