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Quer- und Seiteneinstieg

Schwieriger Weg

Die Zahl der Quer- und Seiteneinsteiger ist stark gestiegen. Im laufenden Schuljahr betrug die Quote bei den Neueinstellungen bundesweit rund 13 Prozent. Mit Blick auf Qualifizierung und Perspektiven gibt es zwischen den Ländern große Unterschiede.

Foto: mauritius images/Panther Media GmbH/Alamy

Vor nicht einmal zehn Jahren träumten Bildungs- und Haushaltspolitiker noch von einer sogenannten „demografischen Rendite“: Durch eine sinkende Zahl schulpflichtiger Kinder, so die Erwartung, würden bei gleichbleibenden Gesamtausgaben automatisch Qualitätsverbesserungen eintreten, etwa durch bessere Personalschlüssel. Die dieser Erwartung zugrunde liegenden Prognosen haben sich als falsch herausgestellt – die Folge ist ein immer größer werdender Lehrkräftemangel.

Auf das Fehlen grundständig ausgebildeter Lehrkräfte reagieren die Landesregierungen, indem sie sogenannte Quer- und Seiteneinsteiger sowie Vertretungslehrkräfte einstellen. Das Bundesland Hessen etwa greift so gut wie ausschließlich auf Letztere zurück: Vertretungslehrkräfte arbeiten ohne entsprechende Ausbildung, in der Regel befristet und ohne begleitende Maßnahmen sofort im Schuldienst.

Unterschiedliche Programme

Auch in Berlin hat diese Art unqualifizierter Beschäftigung in jüngster Zeit zugenommen: Dort sind mittlerweile rund 1.000 Menschen als „Lehrer ohne volle Lehrbefähigung“ (LovL) angestellt. Darunter befinden sich die Reiseverkehrskauffrau, die als Erdkundelehrerin arbeitet, oder Menschen, die ihr Lehramtsstudium nicht beendet haben.

In den meisten Bundesländern wird eine große Zahl von Lehrkräften durch Programme zum Quer- und Seiteneinstieg für den Schuldienst qualifiziert. Beim Quereinstieg wird dabei trotz fehlenden Lehramtsstudiums der Vorbereitungsdienst absolviert und durch die Staatsexamensprüfung dann das entsprechende Lehramt erworben. Voraussetzung ist allerdings, dass ein fachwissenschaftliches Studium absolviert worden ist, aus dem sich zwei Unterrichtsfächer ableiten lassen. Auch der Seiteneinstieg setzt ein Studium voraus – im Gegensatz zum Quereinstieg unterrichten diese Menschen allerdings sofort an der Schule. Bildungs- und fachdidaktische Inhalte werden berufsbegleitend nachgeholt, teilweise wird auch der Vorbereitungsdienst parallel zur Lehrtätigkeit absolviert.

Diese Unterscheidung wird in der Bezeichnung der Bundesländer für ihre jeweiligen Programme allerdings nicht eingehalten. Häufig werden Seiteneinsteigerprogramme als Quereinstieg bezeichnet, in Berlin spricht die Kultusverwaltung bei den Lehrkräften ohne volle Lehrbefähigung mittlerweile von Seiteneinsteigern.

Seit 2016 ist ein massiver Anstieg der Zahl der Quer- und Seiteneinsteiger zu verzeichnen; die Quote stieg laut Angaben der Kultusministerkonferenz von 8,4 auf 13,3 Prozent. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind dabei enorm. So betrug etwa in Bayern der Anteil im Quer- und Seiteneinstieg im laufenden Schuljahr lediglich 0,4 Prozent, in Berlin dagegen war zu Schuljahresbeginn mehr als jede zweite neue Lehrkraft (60 Prozent) ohne grundständige Lehramtsausbildung. 2018 sind in Berlin, Sachsen und Nordrhein-Westfalen jeweils mehr als 1.000 Seiteneinsteiger eingestellt worden, in Niedersachsen fast 500.

Große Unterschiede

In der Regel ist die Voraussetzung für den Quereinstieg an allgemeinbildenden Schulen ein Hochschulabschluss (Master, Diplom, Magister). Während der Ausbildungsphase gibt es Ermäßigungsstunden, das heißt, es muss nicht die volle Pflichtstundenzahl unterrichtet werden. Darüber hinaus ist es in der Regel auch möglich, die Arbeitszeit im Tausch gegen entsprechende Gehaltseinbußen in einem gewissen Umfang zu reduzieren. Damit enden allerdings auch schon die Gemeinsamkeiten – schon die Programme in den vier Bundesländern mit den meisten Quer- und Seiteneinsteigern fallen sehr unterschiedlich aus.

In Sachsen beginnen die berufsfremden Lehrkräfte mit einer dreimonatigen Einstiegsfortbildung. Die schulpraktische Ausbildung dauert zwölf Monate. Fehlt ein einschlägiges Schulfach, muss dies an zwei Tagen in der Woche an einer der drei Universitäten nachstudiert werden. Anders in Berlin: Muss hier ein Fach nachgeholt werden, erfolgt vor dem Referendariat ein berufsbegleitendes „Studium“ im Studienzentrum der Senatsverwaltung STEPS. Das ist jedoch kein Hochschulstudium, sondern eine berufsbegleitende Weiterbildung. Relativ neu in Berlin ist das Qualifizierungsprogramm QuerBer. Dieses sechsmonatige Programm müssen alle Bewerberinnen und Bewerber belegen, die nur ein Studienfach nachweisen können. Auch ohne diese Voraussetzungen ist es jedoch möglich, auf Antrag das QuerBer-Programm zu absolvieren.

Nordrhein-Westfalen wartet gleich mit zwei Programmen auf: zum einen dem Programm gemäß der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und -einsteigern und der Staatsprüfung (OBAS); zum anderen mit der Pädagogischen Einführung. OBAS ist ein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst für Schulformen der Sekundarstufe I und II – in der Grundschule ist der Seiteneinstieg über OBAS nicht möglich. Voraussetzung für diesen Seiteneinstieg ist ein nicht-lehramtsbezogenes Universitätsstudium und die daraus ableitbare Ausbildungsfähigkeit in zwei Fächern. Im Anschluss daran muss sich eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Kinderbetreuungszeit angeschlossen haben.

„Nirgendwo werden Quereinsteiger so ins kalte Wasser geworfen wie in Niedersachsen.“ (Laura Pooth)

Die sogenannte Pädagogische Einführung ist für alle allgemeinbildenden Schulen inklusive der Grundschulen vorgesehen. Voraussetzung ist ein Universitäts- oder ein Fachhochschulabschluss. Die durch die Pädagogische Einführung zu erwerbende Qualifizierung ist die Unterrichtserlaubnis für ein Fach (ohne Erwerb der Lehramtsbefähigung). Sie teilt sich in eine zwei- bis dreimonatige Orientierungsphase und eine neunmonatige Intensivphase.

In Niedersachsen firmiert das Programm für die nicht grundständig ausgebildeten Lehrkräfte unter dem Titel „direkter Quereinstieg“. Voraussetzung ist auch hier ein Hochschulabschluss mit Mastergrad. Die fachwissenschaftliche Ausbildung muss mindestens einem Unterrichtsfach als Lehrbefähigungsfach zuzuordnen sein. Für das zweite Lehrbefähigungsfach müssen fachbezogene Inhalte mindestens durch Teilprüfung nachgewiesen werden. Laut der niedersächsischen GEW-Vorsitzenden Laura Pooth ist das Programm in ihrem Bundesland allerdings alles andere als attraktiv, breche doch die Hälfte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wieder ab: „Nirgendwo werden Quereinsteiger so ins kalte Wasser geworfen wie in Niedersachsen.“

Einstellungspolitik überdenken

Die wachsende Zahl von Kindern im Vorschulalter wird in den kommenden Jahren zu einer weiteren Verschärfung des Lehrkräftemangels führen. Deshalb sollte etwa die hessische Landesregierung ihre Einstellungspolitik im Schulbereich dringend überdenken. Vertretungslehrkräfte sind sicherlich als schlechteste Lösung zu sehen, da sie für die Beschäftigten keine längerfristige Perspektive eröffnet. Außerdem sitzen Schülerinnen und Schüler auf Dauer weitestgehend unqualifizierten Lehrkräften gegenüber.

Sinnvoll erscheint die Entwicklung eines Quer- und Seiteneinsteigerprogramms, das fachlich angemessen ausgebildeten Menschen zu einem großen Teil vor Beginn der Lehrtätigkeit eine möglichst umfangreiche pädagogische und fachdidaktische Ausbildung ermöglicht. Daneben sollte für die bereits jetzt im Schuldienst tätigen Vertretungslehrkräfte durch Fortbildungsmaßnahmen eine dauerhafte Möglichkeit der Beschäftigung geschaffen werden.