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Mobbing

Schulleitung ist in der Pflicht

Klaudia Kachelrieß, Referentin im Vorstandsbereich Schule der GEW Berlin, über die Möglichkeiten von Schulleitungen und Personalvertretungen, Lehrkräfte vor Mobbing zu schützen.

Foto: Pixabay / CC0
  • E&W: Sie bieten Beratung zu Schulorganisation und -recht an. Melden sich Lehrkräfte wegen Mobbings?

Klaudia Kachelrieß: Ja, das kommt vor. Ebenso gibt es Fälle, in denen Kolleginnen oder Kollegen von Problemen in der Schule berichten, ohne dass ihnen klar ist, dass es sich um Mobbing handelt. Auch dass jemand zunächst wegen Mobbing anruft und sich herausstellt, dass die Konflikte im Kollegium oder mit der Schulleitung einen anderen Grund haben, gibt es. Wichtig ist also, zunächst herauszufinden, worum es eigentlich geht – und dann an entsprechende Stellen zu verweisen.

  • E&W: Welche?

Kachelrieß: Im Grunde gibt es drei Stellen: erstens den Personalrat als Vertretung der Beschäftigten. Wir können in Berlin auf eine Dienstvereinbarung zum Umgang mit Mobbinghandlungen zurückgreifen, die bereits 2003 vom Personalrat mit der Senatsverwaltung abgeschlossen wurde und konkret beschreibt, was Mobbing ist und was die Schulleitung in Mobbingfällen zu tun hat.

  • E&W: Und was hat die Schulleitung zu tun?

Kachelrieß: Sie ist gehalten, mit den Beteiligten zu reden, zunächst in Einzelgesprächen, dann in gemeinsamen. An deren Ende steht eine Vereinbarung, welche Verhaltensweisen künftig unterlassen werden müssen – was im Anschluss regelmäßig überprüft werden muss. Wünschenswert ist, dass neben der Beschäftigtenvertretung die Schulpsychologie diesen Prozess in der Rolle von Mediatorinnen oder Mediatoren begleitet. Dies ist die zweite Stelle, an die ich Betroffene in vielen Fällen weiterempfehle. Menschen, die gemobbt werden, können gesundheitliche, insbesondere psychische Schäden davontragen und benötigen psychologische Unterstützung.

  • E&W: Haben die – ja sehr wenigen – Schulpsychologen nicht (zu) viel anderes zu tun?

Kachelrieß: Doch – sie sind in sehr vielen Belangen die einzigen Ansprechpartner für Schülerinnen, Schüler und Eltern. Tatsächlich berichten immer wieder Kolleginnen und Kollegen, dass sie kaum einen Termin bekommen. Dennoch sind Schulpsychologinnen und -psychologen laut ihrer Aufgabenbeschreibung auch für Konflikte im Kollegium und/oder mit der Schulleitung zuständig. Und sie sind diejenigen, die sich professionell mit Themen wie Umgang mit Gewalt, Stressprophylaxe, psychischer Gesundheit etc. beschäftigen und die Betroffenen in dieser Hinsicht unterstützen können.

  • E&W: Was ist mit dem Rechtsweg?

Kachelrieß: Der GEW-Rechtsschutz ist die dritte Stelle, an die ich verweise. Wir haben einen Mobbingberater, der die Situation mit den Betroffenen analysiert und je nach Fall an unsere Rechtsanwältinnen oder -anwälte verweist.

  • E&W: Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?

Kachelrieß: Meist liegt der Fokus auf einer arbeitsrechtlichen Prüfung. Da kann es darum gehen, dass Dienstpflichtverletzungen nachgewiesen werden – wenn jemand dauerhaft, massiv und nachweislich gegen Kolleginnen und Kollegen agiert, kann das als eine solche gewertet werden. Die Schulleitung hat zudem eine Fürsorgepflicht. Sie muss aktiv werden. Tut sie das nicht und führt auch die Intervention von Personalrat und Schulpsychologie zu nichts – oder ist die Leitung selbst die Mobbing-Verursachende – verletzt sie diese Pflicht. Außerdem bietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Möglichkeit, gegen Mobbing vorzugehen, wenn Beschäftigte etwa wegen der zugeschriebenen Herkunft, Religion, sexuellen Identität, des Alters oder Geschlechts oder einer Behinderung belästigt werden. Bestimmte Verhaltensweisen können auch strafrechtlich relevant sein – etwa Verleumdung, Beleidigung, Nötigung und natürlich Körperverletzung. Mobbing selbst ist kein eigenständiger Rechtsbegriff. Um einzuschätzen, ob und wenn ja welche rechtlichen Schritte gegangen werden, braucht es Juristinnen oder Juristen.

  • E&W: Raten diese dazu, das Geschehene in einem Mobbing-Tagebuch zu dokumentieren?

Kachelrieß: Ja, und zwar so genau wie möglich – mit Zeit, Ort, Zeuginnen und Zeugen. Je konkreter etwas festgehalten wird, desto mehr Möglichkeiten gibt es, gegen Mobbing vorzugehen.

Klaudia Kachelrieß