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International Schools

Schulen nur für wohlhabende Schichten?

Mehrere Rechnungshöfe kritisieren die hohen Schulgebühren von International Schools. Doch etli-che Bundesländer haben offenbar wenig Interesse, das Sonderungsverbot an diesen Schulen durchzusetzen.

Die Berlin Brandenburg International School (BBIS) in Kleinmachnow führt nicht zu deutschen Schulabschlüssen, sondern zum International Baccalaureate (IB). (Foto: Kay Herschelmann)

„Viele, viele Pianos“ gebe es hier. „Und viele Gitarren.“ Ein weiterer Schüler lobt im schuleigenen Videoclip, „wie offen die Gemeinschaft“ sei. Die Berlin Brandenburg International School (BBIS) präsentiert sich als modern, bestens ausgestattet, mit hochqualifizierten Lehrkräften. Gelegen in Kleinmachnow südwestlich von Berlin, führt die BBIS nicht zu deutschen Schulabschlüssen, sondern zum International Baccalaureate (IB). Unterrichtet wird auf Englisch. Das Schulgeld ist hoch. Für die Jahrgangsstufe 1 sind 1.260 Euro im Monat zu zahlen, die Jahrgangsstufe 10 kostet 1.580 Euro monatlich. Dennoch sind die Jahrgangsstufen 1 bis 10 als Ersatzschule anerkannt. 2018/19 kassierte die Schule, an der aktuell 715 Kinder und Jugendliche lernen, vom Land Brandenburg 3,03 Millionen Euro Fördermittel.

Dem Brandenburger Landesrechnungshof (LRH) gefiel das gar nicht. Er urteilte in seinem Jahresbericht 2018, die BBIS verstoße gegen das Sonderungsverbot. Auch sei eine Anerkennung als Ersatzschule nur möglich, wenn die BBIS die „Gleichwertigkeit der Lernziele“ gegenüber öffentlichen Schulen nachweisen könne. Dies sei nicht der Fall, weil die Schule, abgesehen von den sprachlichen Fächern, nur auf Englisch unterrichte. Zudem vermisst der LRH ein besonderes pädagogisches Interesse, das für den Betrieb der BBIS-Primarstufe erforderlich sei. Die Schule, so der LRH, habe deshalb seit 1991 mindestens 30 Millionen Euro an Ersatzschulzuschüssen zu Unrecht erhalten.

„Der Vorwurf des Landesrechnungshofs ist bis heute nicht abschließend geklärt.“ (Burkhard Dolata)

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) verteidigte den Ersatzschulstatus der BBIS im Dezember 2018: Zwar werde nach „derzeitigem Erkenntnisstand“ das Sonderungsverbot „nicht eingehalten“. Der Träger müsse aufgefordert werden, „entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten“. Jedoch werde Deutsch „verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler angeboten“. Das besondere pädagogische Interesse begründe man mit dem „transnationalen, stark fremdsprachig geprägten Ansatz“.

„Der Vorwurf des Landesrechnungshofs ist bis heute nicht abschließend geklärt“, sagt Burkhard Dolata, Kaufmännischer Leiter der BBIS. Das Gespräch mit dem Ministerium „dauert aktuell noch an“. Große Sorgen macht sich die BBIS offenbar nicht. Im Jahresabschluss 2018/19 der Träger-GmbH ist zu lesen: „Das Ministerium hat bislang nicht die Absicht erkennen lassen, aus dem Prüfungsergebnis negative Folgen für die BBIS abzuleiten.“

Geld aus dem Digitalpakt

Dolata ist überzeugt: Die Schule habe das Sonderungsverbot in der Vergangenheit eingehalten und werde dies „auch in Zukunft einhalten“. Er verweist auf das „Schulgeld-Ermäßigungsprogramm“ der BBIS. Verdient eine Familie zwischen 50.000 und 55.000 Euro jährlich, sinkt das Schulgeld für ein Kind in Klasse 1 auf monatlich 566 Euro. Bei einem Familieneinkommen von maximal 30.000 Euro sind lediglich 20 Euro im Monat aufzubringen. Wie viel Prozent der Familien zahlen ein reduziertes Schulgeld? Die BBIS gibt sich zugeknöpft: „Ich kann Ihnen das nicht sagen, weil die Zahlen jedes Schuljahr variieren“, antwortet Dolata. Er will auf einen anderen Punkt hinaus. „Um das Thema Sonderung beurteilen zu können, ist der Prozentsatz nicht ausschlaggebend.“ Entscheidend sei, „dass wir allen Familien Zugang gewähren“.

Also bereits dann keine Sonderung, wenn lediglich eine Familie weniger zahlt? Das dürfte auf Widerspruch stoßen. Der Rechtswissenschaftler Professor Michael Wrase und der Bildungssoziologe Professor Marcel Helbig gingen in einer gemeinsamen Studie von 2016 noch weiter: Um dem Sonderungsverbot Rechnung zu tragen, reiche es nicht aus, das Schulgeld nach Einkommen zu staffeln. Denn es bestehe die Gefahr, dass die Schulen Kinder von Eltern mit hohem Einkommen faktisch bevorzugen – „da sie so höhere Einnahmen für den laufenden Betrieb (...) erhalten“. Dolata widerspricht: „Wrase und Helbig vertreten eine Meinung, die von anderen renommierten Rechtswissenschaftlern nicht geteilt wird.“ Auch finde sich diese Position nicht in den Landesschulgesetzen wieder. „Wir sind gemeinnützig und machen keinerlei Gewinne. Daher haben wir auch kein Interesse, irgendwelche Leute zu bevorzugen.“

Laut einer Aufstellung des Brandenburger Schulministeriums erhält die BBIS zudem 225.000 Euro aus dem Digitalpakt, verteilt auf fünf Jahre. Dolata verteidigt diese Finanzspritze: In Brandenburg herrsche die Auffassung, „dass alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch darauf haben, von den staatlichen Förderprogrammen zu profitieren“.

2004 geriet der Träger der International School of Bremen (ISB) in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Daraufhin änderte das Land Bremen das Privatschulgesetz, die ISB wurde als Ersatzschule anerkannt und erhielt staatliche Zuschüsse. (Foto: mauritius images/Thomas Robbin/imageBROKER)

Verfassungsrechtliche Zweifel

Auch in Bremen herrscht Streit um eine Privatschule, die zum IB führt und hohe Schulgelder kassiert. Die International School of Bremen (ISB) verlangt 1.025 Euro im Monat für die Jahrgangsstufen 1 bis 4, monatlich 1.383 Euro kostet der Besuch der Jahrgangsstufen 11 und 12. Sämtliche Jahrgangsstufen der ISB sind als Ersatzschule anerkannt. Der Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen (RHB) urteilte 2019: Der Ersatzschulstatus der ISB müsse wegen „verfassungsrechtlicher Zweifel“ überprüft werden. Es bestünden „Zweifel an der Einhaltung des Sonderungsverbots“.

Annette Kemp, Pressesprecherin der Senatorin für Kinder und Bildung, erklärte im März 2020 auf Anfrage von E&W: Die ISB bekomme derzeit einen Landeszuschuss von 1,2 Millionen Euro im Jahr. Die Schule „führt zu anderen als den Bremer Abschlüssen“. Auch orientiere sie sich nicht „an der Bremer Schulstruktur“. Damit sei sie „funktional gesehen keine Ersatzschule, sondern eine Ergänzungsschule“.

Im Jahresbericht 2018 des Bremer Rechnungshofs steht Erstaunliches zur Vorgeschichte der ISB. Demnach geriet der Schulträger 2004 in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Darauf bat er das Land Bremen um Hilfe, die Schule solle als Ersatzschule anerkannt werden. 2005 beschloss das Parlament des Landes, die Bürgerschaft, das Bremer Privatschulgesetz zu ändern – „mit der gesetzlichen Fiktion“, so der Rechnungshof, dass die ISB als Ersatzschule gelte.

„Sie dürfen nur von Diplomaten-Kindern oder Kindern aus Familien besucht werden, die nicht dauerhaft in Deutschland leben und deshalb von der Schulpflicht befreit sind.“ (Hermann Avenarius)

Inzwischen überlegen Bürgerschaft und Bildungssenatorin, ob die Schule künftig als Ergänzungsschule unterstützt werden kann. Die Senatorin sehe ein „erhebliches Interesse an einer öffentlichen Förderung“, heißt es in einer Beschlussvorlage. Die Schule sei „bedeutsam für die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts“. Die ISB will sich zum derzeitigen Stand nicht äußern. „Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren, über das wir mit der Bremer Bildungsbehörde in Verhandlung sind“, so Jürgen Backes, Geschäftsführer der ISB, per E-Mail am 15. September 2020.

Der Rechtsexperte Professor Hermann Avenarius erklärte bereits 2014: Es sei kein Problem, wenn Landesregierungen oder Kommunen „im Rahmen der regionalen Standortförderung“ International Schools finanziell unterstützten. Voraussetzung sei, dass an diesen Schulen lediglich bestimmte Gruppen lernten. „Sie dürfen nur von Diplomaten-Kindern oder Kindern aus Familien besucht werden, die nicht dauerhaft in Deutschland leben und deshalb von der Schulpflicht befreit sind“, betonte Avenarius. Die gesetzliche Schulpflicht könne laut Avenarius an diesen Schulen nicht erfüllt werden. Das zeige die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht.

Der Rechtsexperte kritisierte zudem die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen (NRW) und Sachsen. Das NRW-Schulgesetz regelt in Paragraf 34 Absatz 5: Auch an einer „internationalen Ergänzungsschule“, deren Eignung das Ministerium festgestellt hat, kann die Schulpflicht erfüllt werden. Ähnliches steht im Sächsischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft, Paragraf 11 Absatz 3. Auch das Schulgesetz des Landes Brandenburg erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, dass Schulpflichtige eine Ergänzungsschule besuchen (Paragraf 40 Absatz 3). Derartige Regelungen öffnen International Schools für alle dauerhaft in Deutschland lebenden Familien – vorausgesetzt, sie können das Schulgeld bezahlen.

Fitnesscenter auf Staatskosten

Weiter geht’s nach Bayern. Im Rahmen einer Querschnittsprüfung bei Privatschulen habe man sich 2018 auch mit den International Schools befasst, erklärte der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) auf Anfrage der E&W. Von 14 International Schools seien elf in Teilen als Ersatzschule anerkannt. So gelten an fünf Schulen die Jahrgangsstufen 1 bis 9 als Ersatzschule. Der ORH schreibt: Er habe gegenüber dem Bayerischen Kultusministerium „den Zusammenhang zwischen den Genehmigungsvoraussetzungen von Ersatzschulen und der Höhe der Schulgelder thematisiert“.

Der „Prüfungsschriftwechsel mit dem Kultusministerium“ sei „noch nicht abgeschlossen“. In Artikel 96 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes steht: Eine Sonderung werde dann vermieden, wenn einer „für die Größe der Schule (…) angemessenen Zahl finanziell bedürftiger Schülerinnen und Schüler“ die Möglichkeit eingeräumt werde, die Schule zu besuchen. Was „angemessen“ bedeutet, lässt das Gesetz offen.

Für bundesweite Schlagzeilen sorgte 2019 die Internationale Schule Düsseldorf (ISD), die von 950 Schülerinnen und Schülern besucht wird und mit Ausnahme der Stufen 11 und 12 als Ersatzschule anerkannt ist. „Luxusleben für Direktor“, titelte der Kölner Stadt-Anzeiger. 415.000 Euro brutto pro Jahr habe der ISD-Schulleiter kassiert, plus „Reisebudget für Erste-Klasse-Flüge um die Welt“, so die Zeitung. Die Schule verfüge über „drei Bibliotheken, zwei Sporthallen, drei Cafeterien, zwei Theater, sieben Labore, ein Fitnesscenter sowie Tanz- und Kunsträume“, schrieb die ZEIT. Finanziert auch vom Land NRW.

„Die Länder scheuen sich, das Sonderungsverbot an International Schools durchzusetzen.“ (Marcel Helbig)

Nach monatelangem Hickhack einigten sich das Land NRW und die Düsseldorfer International School auf einen Vertragsentwurf. Der sieht vor, dass die Schule staatliche Fördermittel in Höhe von zwölf Millionen Euro bis zum 1. Oktober 2029 in Raten zurückzahlt. Außerdem erklärt sich die ISD damit einverstanden, dass jährlich jeweils ein Jahrgang der Primarstufe und Sekundarstufe I den Status Ersatzschule verliert. Dies bedeutet gleichzeitig: Die staatlichen Zuschüsse sinken zwar, laufen aber bis 2025 weiter. Die ISD solle „als Ergänzungsschule erhalten bleiben, in ihrer Existenz nicht gefährdet werden“, heißt es in einer Presseerklärung der Bezirksregierung Düsseldorf.

Wenn Rechnungshöfe die hohen Schulgebühren beanstanden, fehlt es laut Bildungssoziologe Helbig oft an angemessenen Reaktionen. „Die Länder scheuen sich, das Sonderungsverbot an International Schools durchzusetzen.“ Das habe dazu geführt, dass diese Schulen inzwischen Einrichtungen für „sehr wohlhabende Schichten“ geworden sind. Helbig vermisst „eine öffentliche Diskussion über Zweck und rechtliche Stellung dieser Schulen“.