Zum Inhalt springen

Lohngerechtigkeit

Schrittchen für Schrittchen nach A13

In vier der 16 Bundesländer ist „A13 für alle“ mittlerweile beschlossene Sache. Das bedeutet aber auch: Im weitaus größeren Teil der Republik steht die gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit aller Lehrkräfte noch aus.

GEW-Demozug vom Schützenplatz in die Innenstadt Hannovers (Foto: Jelca Kollatsch)

Zufriedenheit in Potsdam. Hier kann sich Günther Fuchs, Vorsitzender der GEW Brandenburg, endlich neuen Prioritäten zuwenden: „Wir haben das Thema beendet.“ Vom 1. August 2020 an werden im Land zwischen Elbe und Oder Grundschullehrerinnen und -lehrer in Besoldungsgruppe A13 angelangt sein – angestellte Lehrkräfte entsprechend in E13. In einem Zwischenschritt sollen zum 1. Januar 2019 alle bisher nach A12 oder A11 bezahlten Grundschullehrkräfte in die jeweils nächsthöhere Verdienststufe aufsteigen – Angestellte immer in die jeweilige Entgeltstufe. Der Gesetzentwurf ist auf dem Weg durch den Landtag.

In Düsseldorf hingegen ist die Enttäuschung unverkennbar. „Es ist gar nichts passiert“, bilanziert die dortige GEW-Vorsitzende Dorothea Schäfer im Rückblick auf die vergangenen zwölf Monate, an deren Anfang gleichwohl ein verheißungsvolles Signal gestanden hatte – ein Bekenntnis der liberalen Bildungsministerin Yvonne Gebauer, das aufhorchen ließ. Im Herbst 2017 hatte Gebauer im Landtag angekündigt, „besoldungsrechtliche Konsequenzen aus dem Lehrerausbildungsgesetz 2009“ ziehen zu wollen. Dies ließ ihre Entschlossenheit vermuten, alle Lehrkräfte im Land mit Masterabschluss ohne Ansehen der Schulform nach A13 beziehungsweise E13 bezahlen zu wollen. Die Erwartung war, dass die Besoldungsreform spätestens im Landeshaushalt 2019 festgeschrieben würde. Doch dort findet sich davon kein Wort, und als Ministerin Gebauer kürzlich zu Beginn des neuen Schuljahres „sechs Punkte“ zur Behebung des Lehrkräftemangels präsentierte, kam A13 darin nicht einmal vor.

„Entscheidend ist, dass die GEW in den Landesverbänden für beide Gruppen Druck macht, für die Beschäftigten an den Grundschulen und in der Sekundarstufe I.“ (Frauke Gützkow)

So bietet die interaktive Deutschlandkarte, die auf der GEW-Website abrufbar ist und den Stand der Besoldungsfrage Land für Land dokumentiert, ein gemischtes Bild. Genauso fällt die gewerkschaftliche Zwischenbilanz aus. Auf der einen Seite stehen unbestreitbare Erfolge. In vier der 16 Bundesländer ist „A13 für alle“ im Prinzip beschlossene Sache – neben Brandenburg auch in Berlin, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die GEW komme Schritt für Schritt der Verwirklichung des Ziels der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern, der gleichen Bezahlung von gleichwertiger Arbeit der Lehrkräfte an unterschiedlichen Schulstufen und -formen näher, lautet das selbstbewusste Fazit, verbunden mit der Frage: „Wo fällt der nächste Dominostein?“

Andererseits zeigt die Karte, dass sich die Mehrheit der Bundesländer der gleichen Bezahlung für gleichwertige Arbeit an Schulen noch verweigert. Dies betrifft keineswegs nur Lehrerinnen und Lehrer, die an Grundschulen unterrichten. Nicht nur in Nordrhein-Westfalen (NRW), sondern auch in Hamburg, Niedersachsen oder Bayern verharren Lehrkräfte der Sekundarstufe I ebenfalls in der Besoldungsgruppe A12: „Entscheidend ist, dass die GEW in den Landesverbänden für beide Gruppen Druck macht, für die Beschäftigten an den Grundschulen und in der Sekundarstufe I“, sagt Frauke Gützkow, im Vorstand der Bildungsgewerkschaft verantwortlich für Frauenpolitik. Verständnis findet das Anliegen, die Lehrkräftebezüge in unterschiedlichen Schulformen und -stufen auf höchstmöglichem Niveau anzugleichen, in Parlamenten und durchaus auch in den Bildungsressorts. Der politische Gegenwind kommt aus den Finanzministerien. Dort wirkt so mancher Dominostein wie festbetoniert.

Ungleiche Bezahlung nicht verfassungskonform

Doch die knauserigen Haushaltswächter geraten von zwei Seiten immer mehr unter Druck. Zum einen sind viele Kollegien durch den Lehrkräftemangel unterbesetzt. Daraus folgt das geradezu zwingende Gebot, die Attraktivität des Berufs zu steigern, insbesondere auch in der Grundschule. Einen weiteren Ansatzpunkt bietet das Verfassungsrecht: Immer mehr Bundesländer haben in den vergangenen Jahren die Ausbildungsgänge für Lehrkräfte unterschiedlicher Schulformen und -stufen mit Blick auf Studiendauer und wissenschaftliche Anforderungen angeglichen. Vorreiter war im Jahr 2009 NRW. Der Bildungsforscher Jürgen Baumert nannte damals die einheitliche Länge der Lehramtsausbildung in einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag einen überfälligen Schritt: „Er wurde aber bisher in keinem Bundesland vollzogen, was vor allem in der Sorge um die Folgen für das Besoldungsgefüge begründet lag.“

Einheitliche Ausbildung, unterschiedliche Bezahlung – deutlicher kann ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung kaum ausfallen. So sieht es Ralf Brinktrine, Professor für öffentliches Recht an der Universität Würzburg, der Anfang 2016 für die GEW in NRW und später auch für die Landesverbände Hamburg und Bremen entsprechende Gutachten verfasst hat. Abgesehen von der Gleichartigkeit der Ausbildungsgänge macht Brinktrine die strukturelle Vergleichbarkeit der Anforderungen an Lehrkräfte unterschiedlicher Schularten geltend, um zu dem Schluss zu gelangen, dass ungleiche Bezahlung „in mehrfacher Hinsicht mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“ sei.

„Wir setzen darauf, dass wir eine politische Lösung hinkriegen.“ (Bernd Winkelmann)

Gestützt auf das Gutachten des Staatsrechtlers haben in Bremen jüngst rund 300 Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I Widerspruch gegen ihre vom Mai 2018 datierten Besoldungsmitteilungen eingelegt. Eine GEW-Delegation hat im September dem zuständigen Finanzstaatsrat Henning Lühr (SPD) die gestapelten Widersprüche persönlich überreicht. Nun bereitet die Bildungsgewerkschaft im Stadtstaat Musterklagen gegen das Besoldungsgefüge vor. GEW-Landesvorstandsprecher Bernd Winkelmann ist jedoch zuversichtlich, dass es so weit nicht kommen muss: „Wir setzen darauf, dass wir eine politische Lösung hinkriegen.“ Unterstützung kommt auch aus der Bremischen Bürgerschaft, die den Senat Ende August aufgefordert hat, ein Konzept für die Höhergruppierung der in A12 verbleibenden Grundschullehrkräfte vorzulegen – zum Bedauern der GEW jedoch nicht auch der Lehrerinnen und Lehrer in der Sekundarstufe I.

Den Klageweg erwägt man auch in NRW. Doch hier versucht die Regierung nach dem Eindruck von GEW-Landeschefin Schäfer, den Gang vor Gericht durch Verschleppungstaktik zu blockieren. Bereits seit 2016 lägen zahlreiche Widersprüche betroffener Lehrerinnen und Lehrer gegen ihre damaligen Bezügemitteilungen vor. Doch die Zuständigen weigerten sich, dazu Stellung zu nehmen. Solange jedoch ein Widerspruch nicht abschlägig beschieden sei, könne dagegen nicht geklagt werden. Dabei sei man sich im Ministerium der Unausweichlichkeit einheitlicher Bezahlung bewusst. „Wir wissen, dass wir das machen müssen“, sei dort zu hören – doch am liebsten erst in zehn bis 20 Jahren.

„Ein klares Signal der Anerkennung, aber viel zu langsam in der Umsetzung.“ (Astrid Henke)

In der rot-rot-grünen Regierung Thüringens ist die A13-Frage zwischen dem linken Bildungsminister Helmut Holter und seiner sozialdemokratischen Finanz-Kollegin Heike Taubert umstritten. Schrittweise hat sich das Land an eine Lösung für Lehrkräfte herangetastet, die an den Thüringer Regelschulen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 unterrichten. Seit Anfang 2018 erhalten Kolleginnen und Kollegen in der geringeren Besoldungsgruppe die Hälfte der Differenz zwischen A12 und A13 als Zulage. Kürzlich haben sich Holter und Taubert dann darauf geeinigt, Regelschullehrkräfte zum 1. Januar 2020 definitiv auf A13 bzw. E13 hochzustufen. Nach dem Eindruck von GEW-Landeschefin Katrin Vitzthum hätte Holter gerne auch die rund 4.000 Grundschullehrkräfte in diese Regelung einbezogen. Doch damit biss er bei der Finanzministerin auf Granit.

In Trippelschritten nach A13 lautet die Lösung in Schleswig-Holstein. Nach einem Stufenplan, den die Landesregierung im April 2018 verkündete, soll die Besoldung der Grundschullehrkräfte ab dem Jahr 2020 in sechs Schritten angehoben werden, bis 2026 alle in A13 angelangt sind: „Ein klares Signal der Anerkennung, aber viel zu langsam in der Umsetzung“, kommentiert GEW-Landeschefin Astrid Henke. Wenn es darum gehen solle, ein Zeichen gegen den Lehrkräftemangel zu setzen, bedeute das: „Das Signal wurde ein bisschen vertan.“