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Fördergeldaffäre

"Schmierentheater mit Untersuchungsausschuss beenden"

Die GEW fordert den Bundestag auf, einen Untersuchungsausschuss zur Fördergeldaffäre im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einzurichten.

Foto: Shutterstock/GEW

Die GEW hat den Bundestag aufgefordert, einen Untersuchungsausschuss zur Fördergeldaffäre im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einzurichten. „Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hat in der heutigen Sondersitzung des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung erneut eine Chance verpasst, Vorwürfe gegen sie und ihr Haus zu entkräften",  sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, am Dienstag in Frankfurt a.M.

“Frau Stark-Watzinger ist nicht bereit, Licht ins Dunkel zu bringen (…).” (Andreas Keller)

“Sie hat immer noch nicht aufgeklärt, ob und wer in ihrem Haus die Prüfung veranlasst hat, ob Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern eines Statements gegen die Räumung eines pro-palästinensischen Protestcamps an der Freien Universität Berlin Fördermittel gestrichen werden können, und welchen Anteil sie daran hatte. Die Ministerin hält Akten unter Verschluss und hat der im Zuge der Affäre entlassenen Staatssekretärin Sabine Döring (FDP) einen Maulkorb verordnet. Frau Stark-Watzinger ist nicht bereit, Licht ins Dunkel zu bringen, also muss ein Untersuchungsausschuss dem unwürdigen Schmierentheater ein Ende bereiten”, so Keller weiter.

Schaden vom Wissenschaftssystem abwenden

Anders als ein normaler Parlamentsausschuss kann ein Untersuchungsausschuss des Bundestages Zeugen und Sachverständige vernehmen und sich Akten vorlegen lassen. „Dieser Schritt ist notwendig, um weiteren Schaden vom deutschen Wissenschaftssystem abzuwenden“, erklärte der GEW-Vize. 

„Ob ein Forschungsprojekt gefördert wird, darf nicht von politischen Meinungsäußerungen der Forscherinnen und Forscher abhängig gemacht werden. Wenn auch nur der Anschein besteht, dass das BMBF dies anders handhabt, untergräbt es damit nicht nur die Legitimität sämtlicher Forschungsförderentscheidungen des Ministeriums, sondern das im Grundgesetz verankerte Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit. Aufgabe einer Forschungsministerin ist es nicht, Schwarze Listen mit kritischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern anzufertigen, sondern die Rahmenbedingungen für die Freiheit von Forschung und Lehre zu verbessern“, mahnte Keller.