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Schluss mit dem Lohn-Dumping an Hochschulen

Immer mehr Lehrbeauftragte sorgen dafür, dass der Lehrbetrieb an den Hochschulen läuft. Sie übernehmen wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben. Dafür erhalten sie allzu oft nur einen Dumping-Lohn. Die GEW hat mit Blick auf den bundesweiten Aktionstag der Lehrbeauftragten am 6. November zu einem Umdenken aufgefordert.

Gemeinsam mit der Deutschen Orchestervereinigung (DOV), der Bundeskonferenz der Sprachlehrbeauftragten (BKSL) und der Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (BKLM) hat die GEW der Senatsbildungsverwaltung der Hauptstadt die „Berliner Resolution“ vorgelegt. In dem Papier werden die Landesregierungen aufgefordert, die Situation der Lehrbeauftragten deutlich zu verbessern. Bundesweit unterstreichen zahlreiche Aktionen die Forderungen der Lehrbeauftragten.

94.000 Lehrbeauftragte gebe es inzwischen an den Hochschulen in Deutschland – doppelt so viele wie noch im Jahr 2000, sagte Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender der GEW und Leiter des Organisationsbereichs Hochschule und Forschung: „Lehrbeauftragte können jederzeit ihren Job verlieren. Kein Tarifvertrag regelt ihre Vergütung, wenn sie krank sind, erhalten sie keine Lohnfortzahlung, der Arbeitgeber zahlt weder in die Renten- und Arbeitslosen- noch in die Kranken- und Pflegeversicherung ein. Rechnet man Vor- und Nachbereitungszeiten der Lehrveranstaltungen ein, erhalten viele Lehrbeauftragte nicht einmal den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Das Mindestlohngesetz gilt für Lehrbeauftragte nicht.“

Dort, wo Lehrbeauftragte dauerhaft Aufgaben in Lehre und Prüfungswesen wahrnehmen, müssen ihnen sozialversicherte und tarifvertraglich geregelte Arbeitsverhältnisse angeboten werden. Wenn zur Ergänzung des Lehrangebotes weiterhin Lehraufträge vergeben werden, müssen außerdem Mindeststandards für Vergütung und Vertragslaufzeiten geschaffen werden. „Die Mindestentgelte für Lehraufträge müssen sich dabei an der Bezahlung hauptamtlich Beschäftigter orientieren, die vergleichbare Aufgaben erfüllen und nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder bezahlt werden“, unterstrich Keller.